Wir als Ehepaar haben vor 3 Jahren einen Erbvertrag beim Notar geschlossen.
Wie können wir diesen Erbvertrag wieder auflösen.
Genügt ein von beiden Seiten unterzeichnetes Schriftstück an den Notar.hanmoe@t-online.de
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Erbvertag auflösen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nein, ihr müsst sicherlich persönlich bei einem Notar erscheinen wegen Ausweis und Unterschrift.
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"sika0304"
quote:<hr size=1 noshade>Genügt ein von beiden Seiten unterzeichnetes Schriftstück an den Notar <hr size=1 noshade>
Nein; lese hierzu § 2290 BGB .
Alternativ könnte der Erbvertrag auch durch ein gemeinschaftliches Testament aufgehoben werden, dies wäre dann auch handschriftlich möglich.
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Wer kann mir bei dieser Frage Auskunft geben!
1987 haben mein Mann und ich ein handschriftliches Berliner Testament errichtet mit der Klausel, nach dem Erstverstorbenen kann der Verbleibende über das gesamte Erbe frei verfügen. (aus der Ehe entstanden 2 Söhne)
Das Vermögen kommt von mir.
1993 verstarb mein Ehemann.
Seid 2003 bin ich wieder verheiratet. In der Zwischenzeit haben wir notariel einen Erbvertrag errichtet den wir gemeinschaftlich wieder auflösen möchten um ein neues gemeinschaftliches handschritliches Testament zu erstellen.
Oder ist es ratsam das jeder sein eigenes Testament macht.
Werden die vorherigen Schriftstücke (Testament/Erbvertrag) bei einem Todesfall veröffendlicht bzw. vorgelesen?
Danke für evtl. Antworten.
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#Seid 2003 bin ich wieder verheiratet. In der Zwischenzeit haben wir notariel einen Erbvertrag errichtet den wir gemeinschaftlich wieder auflösen möchten um ein neues gemeinschaftliches handschritliches Testament zu erstellen.#
Es wäre sinnvoll, den Erbvertrag beim Notar zu widerrufen.
#Werden die vorherigen Schriftstücke (Testament/Erbvertrag) bei einem Todesfall veröffendlicht bzw. vorgelesen?#
Wenn kein Widerruf erfolgt, wird der Erbvertrag eröffnet (hier fallen auch Kosten an) und den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten zur Kenntnis gebracht.
-- Editiert am 14.08.2009 13:13
quote:
1987 haben mein Mann und ich ein handschriftliches Berliner Testament errichtet mit der Klausel, nach dem Erstverstorbenen kann der Verbleibende über das gesamte Erbe frei verfügen. (aus der Ehe entstanden 2 Söhne)
Beinhaltet dieses Testament Regelungen hinsichtlich der Söhne?
Dann könnte es nämlich u.U. möglich sein, dass sowohl der Erbvertrag, als auch ein neues gemeinschaftliches Testament unwirksam wären.
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