Erbverteilung - Wie werden die Beteiligten über ihren Erbanteil benachrichtigt?

18. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.07.2015 07:18:52
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbverteilung - Wie werden die Beteiligten über ihren Erbanteil benachrichtigt?

PersonA ist verstorben. Die Ehegattin und die Eltern sind die erbberechtigte Personen. Die haben aber den Kontakt zueinander unterbrochen. Wie werden die Beteiligten über ihren Erbanteil benachrichtigt?
Muss vielleicht Ehegattin das ganze Verfahren triggern und starten??? Oder ist es unwichtig, wer das triggert???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Wie werden die Beteiligten über ihren Erbanteil benachrichtigt?


Wahrscheinlich gar nicht, wenn es kein Testament gibt.

quote:
Oder ist es unwichtig, wer das triggert???


Ja, das ist unwichtig, allerdings sollte es auch jemand machen. Das Verfahren muss nicht nur getriggert oder gestartet werden, sondern auch zu Ende geführt werden. Die Durchführung des gesamten verfahrens bis zur Aufteilung des Erbes ist also Sache der Erben und wird nicht von einer Behörde o.ä. durchgeführt.

Lediglich die Ausstellung des Erbscheines erfolgt durch das Nachlassgericht, nachdem dieser von den erben beantragt wurde.

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