Erbverteilung ohne Testament

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbverteilung ohne Testament

Hallo

Angenommener Fall:
Zu einem Erbe gibt es kein Testament, keine schriftlichen Verfügungen des Verstorbenen o.Ä.
Es gibt 2 Erben. Nennen wir sie Erbe A und Erbe B.
Erbe A hat Kinder, Erbe B hat keine.
Der Verstorbene äußert im Sterbebett die Bitte, dass die Kinder des Erben A einen bestimmten Betrag aus dem Gesamterbe erhalten sollen.
Beide Erben einigen sind, der Bitte des Verstorbenen nachzukommen.

Erbe B zahlt Erbe A also die Hälfte dieses gewünschten Betrages (bzw. wird von seinem Erbteil abgezogen) und Erbe A will dieses seinen Kindern zukommen lassen. Die Kinder sind alle unter 10 Jahre alt.

Einige Zeit später fragt Erbe B den Erben A, was er denn mit dem Geld für die Kinder gemacht habe, ob er es auf das Sparbuch der Kinder gezahlt habe.
Erbe A antwortet darauf hin, dass das Erben B nichts anginge, da er ja mit dem Geld machen kann was er will, bis seine Kinder volljährig sind.

Nun die Frage: Es handelte sich in diesem Fall um eine freiwillige Zahlung des Erben B an die Kinder des Erben A, um der Bitte des Verstorbenen nachzukommen.
Inwieweit darf Erbe A mit dem Geld machen was er will und inwieweit muss er Erbe B Auskunft darüber geben, was er mit dem Geld gemacht hat, was ja für die Kinder bestimmt ist.
Und wie ist das eigentlich mit Geldgeschenken an minderjährige Kinder? Haben hier die Eltern das Sagen, was mit dem Geld passiert, solange die Kinder noch nicht alt genug sind?
Es handelt sich hierbei immerhin um mehrere Tausend Euro, die eigentlich ein Geschenk an die Kinder des Erben A sein sollten (ich denke von Erbe kann man hierbei offiziel nicht sprechen).

Im Voraus Danke
MfG


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn das Geld eine Schnkung an die Kinder war, so ist es bis zur Volljährigkeit von deren Sorgeberechtigten zu verwalten. Die Sorgeberechtigten dürfen sich dabei nicht selbst bedienen, sondern haben die Grundlagen der ordentlichen Verwaltung zu beachten.
Wenn von den Schenkenden bei der Schenkung keine besondere Kontrollinstanz eingesetzt wurde, haben sie auch kein Recht, Auskunft über die Verwaltung zu erhalten.
Die Kinder haben mit 18 das Recht, das Geld zu erhalten und alle Auskünfte bezüglich dessen Verwaltung einzufordern.

Wenn man den verdacht hat, dass die Eltern das Geld veruntreut haben, kann man das natürlich dem Vormundschaftsgericht zur Kenntnis geben. Dieses könnte bei genügend dichter Beweislage den Eltern das Sorgerecht in finanziellen Dingen entziehen. Bei einigen tausend Euro wird das nicht so schnell passieren.

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

B soll sich einfach vorstellen, der Verstorbene hätte ein schriftliches Vermächtnis zugunsten der Kinder gemacht. Dann hätte B nicht das Gefühl, es wäre 'sein' Geld gewesen, und er würde sich auch nicht für den Umgang von A mit dem Geld der Kinder interessieren.

Wenn B der Ansicht ist, er müsse bis zur Volljährigkeit der Kinder selbst auf das Geld aufpassen, dann hätte er besser das Geld auf ein Sparbuch getan und dieses Sparbuch am 18. Geburtstag dem jeweiligen Kind übergeben.

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#3
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
B soll sich einfach vorstellen, der Verstorbene hätte


Ich dache das sei ein Rechtsforum, bei dem es um Fakten und Paragraphen geht, nicht um das, was ich mir vorstellen könnte.


Mein Frage also, um mal auf die Aussage von quiddje einzugehen: Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob das Geld veruntreut wurde, wenn ich keine Möglichkeit und nicht das Recht der Kontrolle habe?

Es geht mir darum, dass ich das Geld von meinem Erbanteil gerne für die Kinder -auch ohne Testament- gegeben habe, doch um irgendwelche teuren Anschaffungen der Eltern zu finanzieren, die sie sich ohne dieses Geld nie angeschafft hätten, das sehe ich nicht ein und war auch sicher nicht der Wunsch des Verstorbenen.




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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4497x hilfreich)

Mein Frage also, um mal auf die Aussage von quiddje einzugehen: Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob das Geld veruntreut wurde, wenn ich keine Möglichkeit und nicht das Recht der Kontrolle habe?
Gar nicht. Wie schon geschrieben wurde, könnte ggf. das Vormundschaftsgericht in Kenntnis gesetzt werden.

Es geht mir darum, dass ich das Geld von meinem Erbanteil gerne für die Kinder -auch ohne Testament- gegeben habe, doch um irgendwelche teuren Anschaffungen der Eltern zu finanzieren, die sie sich ohne dieses Geld nie angeschafft hätten, das sehe ich nicht ein und war auch sicher nicht der Wunsch des Verstorbenen.
Gibt es hierzu eine schriftliche Vereinbarung die vorsieht, wie das geschenkte Geld zu verwenden ist?

Hier handelt es sich um eine Schenkung von Onkel an Nichten/Neffen (und keine Erbe vom Großvater), was auch in Bezug auf Schenkungssteuer beachtet werden sollte (Stichwort "schlafende Hunde").

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