Erbverteilung - was ist mit entstandenen Kosten?

25. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)
Erbverteilung - was ist mit entstandenen Kosten?

3 Erben vorhanden - Stiefmutter, Tochter, Sohn.

Verteilt wird das Erbe also regulär 50-25-25.

Wie verhält es sich mit entstandenen KOSTEN - werden die auch in dem Verhältnis 50-25-25 aufgeteilt oder geht das einfach komplett von der Erbmasse (in dem Fall div. Instandsetzungen Haus, Auto, etc die zur Werterhaltung der Erbmasse dienen von mehreren tausend Euros - Beträge wurden nach Absprache der Erben von den Bargeldkonten des Verstorbenen bezahlt) ab?









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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45491 Beiträge, 16177x hilfreich)

Ich verstehe jetzt nicht so ganz, welchen Unterschied es macht, ob die Kosten 50-25-25 aufgeteilt werden oder aus der Erbmasse entnommen werden. Korrekt ist jedoch die Entnahme aus der Erbmasse, so wie es auch erfolgt ist.

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#2
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich meine damit ob entstehende Kosten 50-25-25 aufgeteilt werden oder gedrittelt werden.

Wie würde z. B. eine Reparatur in Höhe von 12.000 verrechnet werden?

Evtl. hab ich auch nur irgendwie einen Denkfehler momentan..

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7424 Beiträge, 4352x hilfreich)

Weshalb sollten die Kosten gedrittelt werden?

Überlichweise werden vom Nachlass zunächst alle Schulden und Aufwendungen abgezogen und der Reinnachlass gemäß der Erbquote aufgeteilt.

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#4
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Also Schulden gibt es keine mehr, mir geht es jetzt um die Kosten für "Sonstiges".

Kundendienst für Auto 5000 Euro z. B., Kfz gehört zur Erbmasse, Wert 50.000 Euro.
Stiefmutter nutzt das Kfz noch und möchte uns das Auto nun nach dem Schwackewert - 50.000 Euro - für 2 x 12.500 Euro abkaufen, hat allerdings noch den "notwendigen" Kundendienst in Höhe von 5000 Euro vom Erbenkonto abbuchen lassen - meiner Meinung nach sollte man nun 50.000 + 5.000 Euro rechnen.... oder bin ich auf dem Holzweg?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7424 Beiträge, 4352x hilfreich)

M.M. ist der Kundendienst nicht aus dem Nachlass zu bezahlen.

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#6
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Gibt es noch mehr Meinungen?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45491 Beiträge, 16177x hilfreich)

Unabhängig davon, ob der Kundendienst aus der Erbmasse zu bezahlen ist oder nicht, ist er von den Erben entsprechend ihrer Erbquote zu tragen, entweder direkt oder indirekt.

Der Verkauf des Autos an die Stiefmutter kommt nur dann zustande, wenn alle Erben mit der Höhe des Kaufpreises einverstanden sind. Für die Art, wie man den Kaufpreis festlegen sollte, gibt es keine verbindlichen Regelungen. Fair wäre aus meiner Sicht ein Kaufpreis, wie er auch bei einem Verkauf an Fremde erzielt werden könnte.

In so einem Fall wirkt ein gerade durchgeführter Kundendienst auch werterhöhend, jedoch nicht in vollem Umfang der aufgewendeten Kosten.

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#8
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo hh, habe ich das jetzt richtig verstanden - ANFALLENDE KOSTEN werden gemäss dem Erbverhältnis getragen??? also 5000 Euro angefallene Kosten werden nicht gedrittelt sondern eben auch wieder 50-25-25 aufgeteilt?

Das Kfz ist laut Schwackeliste 50.000 Euro wert. Nun möchte die Stiefmutter aber noch 5000 Euro für den gemachten Kundendienst /bezahlt vom Erbenkonto/ davon abziehen und dann im Verhältnis 50-25-25 auszahlen (also 2 * 11.250 Euro) Meiner Meinung nach müssten die 5000 Euro noch mit reingerechnet werden, zumindest anteilig mit ihren 50%, also 2500 Euro = 52.500 Gesamtsumme und NICHT 45.000 Euro.

D. h. die Stiefmutter müsste 2 * 25% auszahlen = 2 * 13.125 Euro. Richtig gerechnet?

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