Hi,
mal eine Frage an die Experten des Erbrechtes.
Mein Lebensgefährte hat vor 24 Jahren von seinem Großvater ein Haus geerbt. Seine Mutter hatte damals das Testament angefochten und ist nun der Vorerbe. Per Erbvertrag wurde dann vereinbart, dass dieses Haus nach dem Tod der Mutter an den Sohn weitervererbt wird.
Wir sind kürzlich mit dem Erbschein zum Katasteramt gegangen und haben einen Auszug aus dem Grundbuch verlangt. Und siehe da! Es standen zwei weitere Personen mit im Grundbuch. Einer davon sogar mit einem Nießbrauchrecht (fiese Sache).
Da die Einträge nach dem Abschluss des Erbvertrages gemacht worden sind, denke ich doch mal, dass das nicht rechtens ist, oder?
Hat jemand eine Idee?
-- Editiert von Golftussi am 15.05.2007 13:57:24
Erbvertrag - Einträge nach dem Abschluss des Erbvertrages gemacht?
Ist die Mutter jetzt verstorben?
Von wann sie diese Einträge?
-- Editiert von hh am 15.05.2007 14:51:46
Hi,
nein, die Mutter ist quicklebendig. Der Erbvertrag entstand Ende der 70er Jahre und die Einträge sind von Mitte 1980 - mindestens 5 Jahre nachdem der Erbvertrag geschlossen wurde.
Zum besseren Verständnis. Es herrscht seit ewigen Zeiten ein Kleinkrieg zwischen Mutter und Sohn. Und um dem Sohn eins auszuwischen, hat sie die Einträge ins Grundbuch vorgenommen.
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Dann sollte die Mutter auf Schadenersatz verklagt werden. Eine Rückgängigmachung des Teilverkaufes oder des Nießbrauches dürfte kaum möglich sein.
Hi,
Deiner Antwort entnehme ich, daß die Vorgehensweise der Mutter nicht rechtens ist. Habe ich mir schon gedacht.
Da hilft dann wohl doch nur ein Anwalt. Danke für Deine Hilfe.
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