Erbvertrag - Kann ich mich weigern etwas dazu zubezahlen, da ich kein Mitspracherecht hatte?

6. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
la06lu09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag - Kann ich mich weigern etwas dazu zubezahlen, da ich kein Mitspracherecht hatte?

Guten Abend!
Mein Vater hat uns mit seinem Tod 2007 ein Grundstück hinterlassen. Zur Hälfte seiner damaligen Lebensgefährtin und zur anderen Hälfte meinem Bruder und mir. Um seine Lebensgefährtin nicht vom Grundstück werfen zu müssen veranlassten wir einen Notar um einen Erbvertrag. Dieser besagt, dass die Lebensgefährtin alle laufenden Kosten für Grundstück und Immobilie zu tragen hat und dafür lebenslanges Wohnrecht bekommt. Erhaltungskosten ab 2000,- müssen abgesprochen und durch drei geteilt werden. Bei ihrem Tod würde dann auch ihre Hälfte auf meinen Bruder und mich übergehen.
Jetzt hat mein Bruder ohne Absprache mit mir das Dach neu decken lassen. Mir wurde zwar durch die Lebensgefährtin mitgeteilt, dass dies geplant war. Aber auf anfallende Kosten wurde mir nur gesagt "ich mach das schon". Ich habe weder ein Gutachten noch eine Rechnung gesehen, soll mich jetzt aber an den Kosten beteiligen. Kann ich mich weigern etwas dazu zubezahlen, da ich kein Mitspracherecht hatte?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1984 Beiträge, 1542x hilfreich)

Wenn im Vertrag keine Einstimmigkeit für größere Aktionen vorgeschrieben ist, dann entspricht das Vorgehen doch der Vereinbarung.
Hast du dich denn mit deinem Bruder in Verbindung gesetzt, als du von der geplanten Dacherneuerung erfahren hast, um mit ihm darüber zu reden?

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#2
 Von 
la06lu09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für deinen beitrag. nein ich habe mich mit meinem bruder nicht zusammengesetzt, da ich mich mit ihm nicht sonderlich gut verstehe. habe mich nur mit der lebensgefährtin unterhalten und ihr gesagt, dass ich dachdecken nicht für nötig halte, da es vor 6 jahren schon zum Teil erneuert wurde. sie wollte es trotzdem (meinem bruder zuliebe). in dem erbvertrag steht aber wörtlich "ab 2000,- erfolgt über die lastenverteilung eine gesonderte abstimmung..."
vielen dank schonmal für die hilfe.

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