Hallo. Meine Frage zum Thema Erbrecht: rücken die Erben erster Ordnung automatisch in einem Erbvertrag nach, wenn eine Vertragspartei (nicht der Erblasser) vorher stirbt?
Bei meiner Frage geht es um folgendes Szenario: ein Erblasser hat eine Immobilie. Für diese Immobilie gibt es einen Erbvertrag, der folgendes regelt: Kind A erbt das Haus. Kind B erhält 50 % des Verkehrswertes. Im Erbvertrag steht zudem, sollte Kind A versterben, erben deren Kinder (also die Enkelkinder des Erblassers). Wie nach dem möglichen Tod von Kind B verfahren werden soll, ist im Erbvertrag nicht festgelegt.
Jetzt ist Kind B verstorben und hinterlässt zwei Kinder (ebenfalls Enkel des Erblassers), die im Erbvertrag nicht genannt werden. Der Erblasser verkauft das Haus.
Meine Frage nun, wie bereits eingangs gestellt: haben die Kinder von Kind B nun ebenfalls Anspruch auf diesen Erbvertrag und somit auf 50 % des Verkehrswertes und rücken somit automatisch in dem Erbvertrag an die Stelle von Kind B nach? Oder haben sie nur Anspricht auf ihren Pflichtanteil des Erbes?
Vielen Dank im voraus.
Erbvertrag: Rücken Enkel automatisch in den Erbvertrag nach?
6. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juni 2022 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag: Rücken Enkel automatisch in den Erbvertrag nach?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Juni 2022 | 13:56
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Wie es aussieht gibt es zur Zeit nichtszu erbn. Der Erblasser (Großelternteil) lebt ja anscheinend noch.
#2
Antwort vom 6. Juni 2022 | 14:36
Von
Status: Richter (8017 Beiträge, 4498x hilfreich)
Wenn der Erblasser die Immobilie verkauft hat, kann diese nicht mehr vererbt werden. Die Frage erübrigt sich daher.
Und jetzt?
Schon
266.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten