Erbvertrag: Rücken Enkel automatisch in den Erbvertrag nach?

6. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Frevel123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag: Rücken Enkel automatisch in den Erbvertrag nach?

Hallo. Meine Frage zum Thema Erbrecht: rücken die Erben erster Ordnung automatisch in einem Erbvertrag nach, wenn eine Vertragspartei (nicht der Erblasser) vorher stirbt?

Bei meiner Frage geht es um folgendes Szenario: ein Erblasser hat eine Immobilie. Für diese Immobilie gibt es einen Erbvertrag, der folgendes regelt: Kind A erbt das Haus. Kind B erhält 50 % des Verkehrswertes. Im Erbvertrag steht zudem, sollte Kind A versterben, erben deren Kinder (also die Enkelkinder des Erblassers). Wie nach dem möglichen Tod von Kind B verfahren werden soll, ist im Erbvertrag nicht festgelegt.

Jetzt ist Kind B verstorben und hinterlässt zwei Kinder (ebenfalls Enkel des Erblassers), die im Erbvertrag nicht genannt werden. Der Erblasser verkauft das Haus.

Meine Frage nun, wie bereits eingangs gestellt: haben die Kinder von Kind B nun ebenfalls Anspruch auf diesen Erbvertrag und somit auf 50 % des Verkehrswertes und rücken somit automatisch in dem Erbvertrag an die Stelle von Kind B nach? Oder haben sie nur Anspricht auf ihren Pflichtanteil des Erbes?

Vielen Dank im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wie es aussieht gibt es zur Zeit nichtszu erbn. Der Erblasser (Großelternteil) lebt ja anscheinend noch.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn der Erblasser die Immobilie verkauft hat, kann diese nicht mehr vererbt werden. Die Frage erübrigt sich daher.

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