Erbvertrag aufgelöst..gilt dann wieder Testament?

17. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Notarzt112
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag aufgelöst..gilt dann wieder Testament?

Es ist ein wenig komplizierter, deswegen hole ich aus, damit man alles versteht.
1996 hat der Großvater meiner Frau ein Notarielles. Testament aufgesetzt, wo er seinen Sohn als Vorerben für ein Haus einsetzt und als Nacherben meine Frau und ihre Schwester. Da zu diesem Zeitpunkt der Sohn keine Kinder hatte, sollte nach ihm meine Frau und ihre Schwester Erben, außer er bekommt noch Kinder, dann würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Der Opa hat allerdings auch ausgeschlossen das adoptierte Kinder von seinem Sohn das Haus bekommen sollen. Nur leibliche geborene. Soweit so gut. Im Jahre 2001 hat der Opa das Haus an seinen Sohn vorzeitig überschrieben verbunden mit einem Erbvertrag, in dem gleiches Stand das leibliche Kinder nur als Erben in Frage kommen. Im Jahre 2005 wurde dann dieser Erbvertrag beidseitig aufgehoben, wovon wir aber erst jetzt erfahren haben. Allerdings blieb die Überschreibung bestehen.
Im Jahr 2006 starb der Opa und meine Frau bekam das Testament zugeschickt vom Nachlassgericht, also war es noch da und wurde nicht vernichtet. Meine Frau hat nichts veranlasst da wir ja der Meinung waren das der Erbvertrag noch gilt und sie zu diesem Zeitpunkt noch nichts zu erben hatten.

In der Zwischenzeit war der Sohn auch verheiratet und hatte 2 Stiefkinder die er im Jahre 2009 adoptierte, als zwischenzeitlich Erwachsene.
2012 erfolgte dann die Überschreibung des Hauses auf seine älteste Adoptivtochter. Zu diesem Zeitpunkt hatte er seine Krebsdiagnose bekommen und da er und meine Frau und ihre Schwester nicht das beste Verhältnis hatten wollte er ihnen nicht das Haus überlassen. Von der Überschreibung haben wir erst 2015 erfahren als er im Januar 2015 verstarb an seiner Erkrankung.
Meine Frage ist. Können wir das Haus zurückfordern von der Adoptivtochter?
Ist durch die Aufhebung des Erbvertrages 2005, das Testament vom Opa wieder gültig, obwohl das Haus schon überschrieben war. Für Antworten wäre ich dankbar.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8246 Beiträge, 4559x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist. Können wir das Haus zurückfordern von der Adoptivtochter?

Nein, da der Erblasser hat das Haus überschrieben hat, gehört es nicht mehr zu seinem Nachlass und kann daher nicht mehr vererbt werden.


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