Hallo und guten abend, (dies ist mein zweiter Threat heute).
Mein Vater(†) und seine Frau haben vor seinem Tod einen Erbvertrag geschlossen.
Meine Schwester und ich haben unter anderem einen Wohnung geerbt die mit einem Darlehen belastet ist. Im Erbvertrag steht unter anderem, dass die Ehegatten sich untereinander den Hausrat, PKW, sämtliches bewegliches Vermögen, Forderungen/ Einlagen gegenüber/bei Banken, Versicherungen und vergleichbaren Instituten vermachen.
Meine Frage, kurz und knapp:
Wer ist dazu verpflichtet das Dahrlehen zu tragen?
Danke
-- Editiert Hamster1985 am 11.01.2015 22:57
Erbvertrag, betr.Forderungen und Einlagen/Darlehen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ohne Kenntnis aller Unterlagen kann man die Frage nicht beantworten.
Gibt es im Erbvertrag keine Regelung dazu?
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Eine Wohnung ist normalerweise nicht mit einem Darlehen belastet, sondern mit einer Hypothek zur Sicherung von Forderungen aus dem Darlehen.
Bei der ungenauen Formulierung würde ich davon ausgehen, dass das Darlehen von der (Stief?)Mutter weiterhin bedient werden muss und die Wohnungserben lediglich mit der Wohnung gegenüber der Bank haften müssen für den fall, das sie das nicht tut.
Aber da ein Erbvertrag grundsätzlich notariell zu schließen (oder unwirksam) ist, würde ich auch da genauer nachsehen: diese Fragestellung hatte der Notar sicherlich auch nicht zum ersten Mal.
Und jetzt?
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