Der Erbvertrag wurde wie folgt verfasst.....
Frau XXX beruft hiermit in erbvertraglich bindender Weise, ohne eigene Abkömmlinge,zu ihren Erben
1. ihre Mutter Frau XXX
2. ihren Vater Herr XXX
und zwar zu je einem Achtel des Nachlasses. Ersatzerben eines jeden Elternteils ist der andere der beiden Elternteile. Weitere Ersatzerben werden nicht bestimmt.
Frau XXX und Herr XXX nehmen diese erbvertragliche Bindung ausdrücklich an.
Hinsichtlich der restlichen drei Viertel ihres Nachlasses sowie für den Fall , dass sie bei ihrem Tode mindesten einen Abkömmling hinterlässt, trifft Frau XXX in der gegenwärtigen Urkunde ausdrücklich keine Erbeinsetzung, so dass es insoweit bzw. für diesen Fall zunächst einmalbei der gesetzlichen Erbfolge verbleibt.
Frage: Bedeutet dass, dass der zweite Teil ggfls. nochmals in einem anderen Erbvertrag genauers geregelt werden kann und dann beide Erbverträge Gültigkeit haben?
-----------------
""
-- Editiert Strumpfhose am 03.04.2012 21:51
Erbvertrag - können auch zwei Erbverträge Gültigkeit haben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Frau XXX und Herr XXX nehmen diese erbvertragliche Bindung ausdrücklich an.
Welche Bindung soll sich denn für Herrn XXX hier ergeben? In dieser Bestimmung testiert doch nur Frau XXX oder hat Herr XXX auch seine Schwiegerelten als Erben eingesetzt?
Welche weiteren Bestimmungen gibt es in dem Erbvertrag?
Ein Erbvertrag mit obigen Inhalt wäre nicht nötig, da es sich um die gesetzliche Erbfolge handelt (ohne Abkömmlinge).
-----------------
" "
Auch ich kann dan Sinn dieses Erbvertrages nicht erkennen. Der kostet viel Geld ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen für Eltern oder Tochter gegenübersteht.
Zur eigentlichen Frage:
Ja, es kann ein weiterer Erbvertrag (alternativ ein Testament ertellt werden) über das restliche 3/4 abgeschlossen werden, welcher dann neben dem existierenden Erbvertrag Gültigkeit hat.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Kann dann ein weitere Erbvertrag ohne Zustimmung der Eltern der Erblasserin erfolgen? Also könnte Sie beispielsweise die restlichen 3/4 ihres Vermögens an ihren Partner vergeben?
-----------------
""
Wenn die Eltern den Erbvertrag nicht mitunterschrieben haben, besteht auch keine Bindung.
-----------------
" "
Die Eltern haben den Erbvertrag mitunterschrieben.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Vertrag den Sinn hat, dass es der Tochter nur mit Einverständnis der Eltern möglich ist, über das restliche 3/4 des Nachlasses eine andere Regelung als die gesetzliche Erbfolge zu vereinbaren, oder?
Also ohne Zustimmung der Eltern keine andere Erbfolge. So verstehe ich das zumindest.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten