Erbvertrag und Nachlass

15. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wernersb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag und Nachlass

Hallo

Wir bekamen vom Amtsgericht einen uns betreffenden Auszug einer letztwilligen Verfügung.

In dieser Verfügung steht, das wir beide (Geschwister)als alleinige Erben eingesetzt wurde.
dies war Punkt 1.

unter 2. steht dann: Ich vermache meiner Schwester (unsere Tante) das lebenslange und unentgeltliche Nießbrauchrecht an meinem gesamten Nachlaß.

Ist das nun ein Widerspruch in sich?

Oder bedeutet das, daß wir beide nur das erben was nach dem Tod unserer Tante übrigbleibt?

Zu vererben sind, Immobilien und Barvermögen auf diversen Konten.

Vielen Dank für eure Antworten.

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"einen freundlichen Gruß von der Saar"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

In welchem Verhältnis steht ihr zum Erblasser?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

Das ist kein Widerspruch.

Ihr werdet Eigentümer sowohl der Immobilien als auch der Geldbeträge auf den Konten.

Der Nießbrauch heißt, dass der Tante die Erträge aus dem Vermögen sowie dessen Nutzung zustehen.

Sie darf bei Immobilien z.B. die Miete kassieren oder die Immobilie selbst nutzen. Sie darf und kann diese aber nicht verkaufen. Ihr werdet auch direkt als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

Bei Bankkonten stehen der Tante die Zinsen zu. Die eigentliche Geldanlage darf sie nicht antasten. Sie darf also außer den Zinsen kein Geld abheben.

Für andere Nachlassgegenstände gilt sinngemäß das Gleiche.

0x Hilfreiche Antwort

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