Erbvertrag und Schenkung

6. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.12.2009 10:12:11
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Frischling
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Erbvertrag und Schenkung

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#1
 Von 
guest123-2134
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Beginner
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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich habe die Frage so verstanden, dass die Schenkung nicht vollzoge wurde, weil das Inventar nicht übergeben wurde.

Dann würde es sich jedoch nur um ein Schenkungsversprechen handeln, das zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden muss. Die zwei Zeugen nützen dem Pflichtteilsberechtigten also nichts.

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#3
 Von 
guest-12309.12.2009 10:12:11
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 39x hilfreich)

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