Erbvertrag und Testament

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)
Erbvertrag und Testament

Hallo! Habe ein Testament von 2009 und es besteht von vor über 35 Jahren (also noch vor meiner Geburt) ein Erbvertrag! Mein Vater ist jetzt gestorben und meine Mutter ist dadurch Alleinerbin! Er hatte zu Lebzeiten die Verwaltung des gütergemeinschaftlichen Vermögens allein. Ja jetzt hab ich ein Problem! Mein Vater hat mir kurz vor seiner Krankheit das Testament geschrieben (da Sie mal wieder mit Scheidung gedroht hat) und in dem Vertrag von 1972 steht sogar das meine Mutter mich enterben könnte! Habe auch noch eine jüngere Schwester die Sie zu Ihrem Kind gemacht hat und ich bin Papas Kind. Also auch wenn wir beide von denen sind wurden Unterschiede gemacht. Er hätte gerne das ich seinen Wald bekomme und sein Elternhaus. Das hatte er auch so geschrieben. Sie hatte es - meiner Meinung nach- immer auf alles von Ihm abgesehen! Dazu: Mutter ist 17 Jahre jünger, war Haushaltshilfe, dann bei Ihm beschäftigt, hat auf diesen Vertrag bestanden und Ihm all die Jahre damit bedroht! 30 Jahre schon getrennte Betten, mich zum Sündenbock gemacht und geschlagen, Ihn zum Schluss im Schimmel schlafen lassen - Lungenkrebs! Für mich war das mit ausschlaggebend - deshalb erwähne ich dieses! Sie hat Ihm immer mit Scheidung gedroht- einmal eingereicht- "und danach wäre er ein armer Mann" !!
Ich bin mit 18 Jahren ausgezogen - denn ich wollte mich nicht mehr schlagen lassen! Mein Vater und ich - wir haben immer zusammen gehalten und uns meistens auch heimlich getroffen! Die letzte Zeit die wir zusammen hatten habe ich mich unterdrücken lassen damit ich zu Ihm durfte! Das ist einfach nur alles sehr hart für mich und ich glaube an Gerechtigkeit- der Glaube hat mich in meinem Leben aufrecht gehalten! Doch jetzt ??? Was sind denn das für Knebelverträge wenn man hinters Licht geführt wird und vertraut (man seinen Willen aüßert und der zählt nicht) - versteh die Welt nicht mehr!!!

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23 Antworten
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#1
 Von 
prene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Du solltest vielleicht den unwichtigen Sachverhalt weglassen und dich auf das Problem konzentrieren. Was ist eigentlich deine Frage?

Ein Pflichtteil steht dir in jedenfall zu

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Es gibt also einen Erbvertrag zwischen Deinen Eltern und ein jüngeres (privatschriftliches Testamten Deines Vaters.
Ist das so richtig?

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die inhaltlich nicht identisch.
Deine Mutter wurde wegen des Erbvertrages alleinige Erbin.

Hast Du eine Abschrift des Erbvertrages bekommen?
Ist das zweite Testament Deines Vaters überhaupt dem Nachlassgericht bekannt?

Hatten sich Deine Eltern getrennt und wenn ja, wie lange denn schon?

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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antworten! Also den unwesentlichen Teil habe ich erwähnt damit man sich über die meine Lage ein Bild machen kann! Meine Frage war ob ich nicht doch irgendwie eine Möglichkeit habe den Willen von meinem Vater durchzusetzen!?
Eine Abschrift habe ich bekommen und das Nachlassgericht auch das Testament! Der Papa hatte es bei mir hinterlegt und ich sollte das nach seinem tot abgeben!
Er wollte daher, das die Mutter mich nicht unfair behandelt! Jetzt sieht es ja so aus als wäre das Testament nichts wert und die Mutter kann machen was sie will!
Ich hab noch nichtmal ein Grab, der Wald wird schon abgeholzt und ich bin machtlos! Hatte Ihm versprochen mich gut um den Wald zu kümmern! Na ja! So hart kann das Leben sein! Werde morgen mal ins Güterrechtsregister schauen! Doch es sieht wohl nicht gut aus! - Der Pflichtteil ist mir an dieser Stelle egal! Es geht mir mehr um seinen Willen und nicht ums Geld! Wenn sie den Wald verkauft dann ist das ja nicht sein Wille! Vielen Dank!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

quote:
Werde morgen mal ins Güterrechtsregister schauen!


Wozu soll das gut sein? Für die dargestellte Sachlage spielt der Güterstand, in dem Deine Eltern gelebt haben, keine Rolle.

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Der Knackpunkt liegt wohl darin begründet, dass ein Erbvertrag nicht so ohne weiteres aus der Welt geschafft werden kann, eben auch nicht durch ein späteres privatschriftliches Testament.

Nun kommt es darauf an, was der Erbvertrag genau hergibt.
Im Zweifel wäre auch dieser nämlich nach dem Erblasserwillen auszulegen.
Es sind aber Einzelfälle, in denen ein Erbvertrag so viel Interpretationsspielraum hergibt.

Das ist auf Entfernung und ohne die Dokumente auch kaum zu beurteilen.

Lasse Dich bei einem erfahrenen RA vor Ort berarten.
Am besten vereinbarst Du mit ihm einen Festpreis für die Beratung und Auslegung.
Dann bist Du beruhigt und kannst Dir sicher sein, dass Du alles getan hast, was Du tun konntest.

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"Lukas 7,23"

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#6
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo A.!
Danke für die Antwort! Ich komme auch grad von einem Rechtsanwalt und denke das er mir da gut weiterhelfen kann! War schon vorher bei einem anderen Anwalt, doch dieser schien mir nicht auf Erbrecht spezialisiert zu sein !
Beim Güterrechtsregister war ich auch, denn dort werden ja auch Eheverträge eingetragen. Doch darauf wurde wohl verzichtet!
Der Anwalt hat mich nochmal zum Nachlassgericht geschickt - ich sollte nochmal fragen ob etwas neues eingegangen ist! Die Frau dort sagte mir das es nichts neues gäbe aber Unstimmigkeiten. Habe gefragt welche denn? Sie sagt mir ich sollte meine Mutter fragen! Na ja! Das ist ja dann mal alles so ne Sache!
Bin gespannt was da noch passieren wird!
Werde den Verlauf mal zwischendurch erzählen - wenns interessiert?
Hatte mich ja aus Verzweifelung hier gemeldet - und bedanke mich nochmal bei allen! Hat mir schon geholfen das ich mich da jetzt nicht so allein gefühlt habe!
Wünsche euch allen alles Gute!!!

-- Editiert am 11.03.2010 13:10

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#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Er hatte zu Lebzeiten die Verwaltung des gütergemeinschaftlichen Vermögens allein.


Auch wenn Gütergemeinschaft ausbedungen war, dann hätte der Vertrag nicht zwingend ins Güterrechtregister eingetragen werden müssen, wirksam ist er in notarieller Form trotzdem.

Viel Erfolg noch!




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"Lukas 7,23"

-- Editiert am 11.03.2010 13:21

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#8
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!
Muss mich nochmal kurz melden! Mit meiner Geschichte möchte ich auch auf die Tücken der Erbverträge aufmerksam machen! Meiner Meinung nach sollte es sich jeder wirklich gut überlegen was er da unterschreibt! Also ein Erbvertrag ist auch meistens nur mit beiden Partnern zu lösen und dieses ist dann nicht immer einfach! Denke durch Verliebtheit, Vertrauen,... kann man Scheuklappen vor den Augen haben und mit so einem Vertrag schon einen dicken Fehler machen! Natürlich gilt das auch für andere Verträge, die man aber doch überwiegend allein unterschreibt und somit doch einfacher zu lösen sind! Geheiratet wird nicht überall aus Liebe! Also ist da wirklich Vorsicht geboten! Daher überlegt euch das alle gut, bitte! Solche Verträge können viel zerstören! Natürlich wäre es zu wünschen das alles so läuft wie man es sich vorstellt! Es muss ja nicht immer so laufen wie jetzt bei mir! Das wünsche ich wirklich keinem! lg

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#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Mit meiner Geschichte möchte ich auch auf die Tücken der Erbverträge aufmerksam machen!


Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Aber nicht nur Erbverträge haben Tücken,
sondern auch privatschriftliche Testamente,
Berliner Testamente, öffentliche Testamente und auch lebzeitige Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt sind nicht ohne.

Und selbst wenn jemand gut überlegt - das Leben kann völlig überraschende Wendungen nehmen.


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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Natürlich gilt das auch für andere Verträge, die man aber doch überwiegend allein unterschreibt und somit doch einfacher zu lösen sind!

Wie z.B.?

Auch das einfache/allein notarielle Testament, kann wirksam nur notariell geändert bzw. glöscht werden.



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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8265 Beiträge, 4561x hilfreich)

#Auch das einfache/allein notarielle Testament, kann wirksam nur notariell geändert bzw. glöscht werden.#
Es gilt immer das neueste Testament (egal ob privatschriftlich oder notariell). Ein notarielles Testament wird "ungültig", wenn eine jüngeres privatschriftliches Testament vorliegt.

Ein Testament das sich in der amtlichen Verwahrung befindet, muss immer eröffnet werden (auch wenn ein neueres Testament vorhanden ist). Um das Testament zu "löschen" muss man es mittels Protokoll beim Amtsgericht aus der Verwahrung genommen werden.

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" "

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#12
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Hab mir dabei auch gedacht das es allein zu löschen ist und nicht mit dem Partner! Somit hat man immer noch seine eigene Freiheit und man kann nicht so schnell üble Sachen erleben (z.B. unter Druck geraten). Gut finde ich auch, das Neuere ist immer gültig und dieses sogar ohne Notar! - Und an der Stelle nochmal sehr Wichtig: die Bestattung erwähnen! lg

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hab mir dabei auch gedacht das es allein zu löschen ist und nicht mit dem Partner! <hr size=1 noshade>


Was ist mit "es" gemeint? Für den Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen gilt § 2271 BGB , somit kann ein Ehegatte ein gemeinschaftliches Testament nicht ohne Weiteres einseitig aufheben.
Die Rücknahme eines gemeinschaftlichen Testaments aus der amtlichen Verwahrung kann nach § 2272 BGB ebenfalls nur durch beide Ehegatten erfolgen.

quote:<hr size=1 noshade>Und an der Stelle nochmal sehr Wichtig: die Bestattung erwähnen! <hr size=1 noshade>


Aber nicht im Testament. Bis dieses eröffnet wird, können schon einige Wochen ins Land ziehen; zu diesem Zeitpunkt ist die Bestattung längst gelaufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo! Ein Ehegatte kann doch auch allein ein Testament aufsetzen! Kommt doch drauf an wem was gehört und wie man zusammen lebt!
Wenn mein Vater seinen Beerdigungswunsch ins Testament geschrieben hätte wäre schon gut gewesen! Das hat auch der Anwalt gesagt! Kommt ja auch drauf an wo das T. hinterlegt wird!
Ich hätte zumindest die Urne christlich beerdigen können! Diese wird ja erst nach 6 Wochen freigegeben. Da er aber nichts schriftliches gemacht hat kann die Ehefrau entscheiden!
In meinem Fall war ich mit der Entscheidung nicht glücklich!
Was gibt es denn sonst für Möglichkeiten seinen letzten Willen zu äußern? Und grade wenn ein Mensch eine außergewöhnliche Bestattung wünscht, dann muß er das doch schriftl. festhalten!
Das ist schon alles nicht so einfach, oder?
Zum Glück ist es ja nicht überall so wie bei mir! Ich finde es einfach wichtig auch auf solche Sachen aufmerksam zu machen, da ja alles möglich ist und man sich da auch mal seine Gedanken drüber machen sollte!
Mir fällt da auch sonst nichts anderes zu ein! lg

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#15
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Was gibt es denn sonst für Möglichkeiten seinen letzten Willen zu äußern? Und grade wenn ein Mensch eine außergewöhnliche Bestattung wünscht, dann muß er das doch schriftl. festhalten! Das ist schon alles nicht so einfach, oder?


Doch, eigentlich schon:

Klick mich








-- Editiert am 13.03.2010 10:50

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#16
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Bestattungsvorsorge ist da echt ne gute Hilfe! Damit kann man sich gut absichern! Besonders wenn man allein ist! Sollte man wirklich machen, denn da kommen keine Unstimmigkeiten auf!
Oft denkt man ja auch das die Familie schon den normalen Weg geht! Da hatte ich auch mit gerechnet!
Es gibt auch Umwege über die Nachbarländer wie Holland oder Schweiz! Da wird die Urne nach 6 Wochen freigegeben! Wie es da so abläuft kann man über "Krematorium Doe" erfahren!
Da gibt es halt die individuellen Wünsche und andere Gesetze! Tourismus boomt!
Jeder denkt da ja anders und vielleicht finden das manche ja nicht schlecht.
Ich hab da auch mein pro und contra! Im jetzigen Fall mein contra! Muss ja jeder für sich wissen und da ich da grade mit konfrontiert wurde, finde ich es auch sehr wichtig die Bestattung zu Lebzeiten zu klären und darauf Aufmerksam zu machen! Hatte auch dafür ein extra Thema angeschlagen, denn das gehört für mich auch zum Erben dazu! Wenn einer Erbt dann trägt dieser auch die Bestattungskosten! Die Bestattung ist auch zeitnah!
Also mal drüber nachdenken und auch reden! lg

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Also soweit ich darüber informiert bin wird die Urne nach ca. 6 Wochen freigegeben und ein Familienmitglied kann sie in Empfang nehmen! Das müsste auch unter "Krematorium doe" so beschrieben sein!
Der Bestatter bringt den Verstorbenen nur dahin! Danach hat er damit nicht mehr viel zu tun!
Die Einführung nach Deutschland ist strafbar! Jedoch wenn die Erkennungsmarke des Verstorbenen und das Zeichen des Krematoriums entfernt wird, dann weiß nur noch der Besitzer der Asche wen er da in der Hand hält!
Genteste sind nicht mehr möglich!
Man kann die Asche z.B. in einer Kette um den Hals tragen oder diverses!
Auch wenn es vielleicht nicht so kostspielig ist sehe ich das für mich sehr pietätslos an! Dazu gehört viel Vertrauen gegenüber demjenigen der das zu Verantworten hat, falls man diesen Weg gehen möchte!
Auch sollte man an alle Hinterbliebenen denken, da diese ja damit weiterleben müssen (kein Grab,..)!
Einäscherung sehe ich ja für mich schon als gute Sache an! Für die H. ist es aber sehr wichtig einen neutralen Ort oder Zugang zum Verstorbenen zu haben!
Religion spielt auch eine Rolle!
Ich habe mir auch vorher noch nie so viele Gedanken darüber gemacht, denn Beerdigung war immer eine normale Sache in meinem Leben!
Und das ist wohl sehr sehr Wichtig sich darüber Gedanken zu machen und darüber zu reden! lg

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.03.2010 10:43:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Man kann die Asche z.B. in einer Kette um den Hals tragen oder diverses!


Du meine Güte, das ist ja furchtbar!
Ich persönlich möchte ja nicht nach dieser neumodischen Sitte verbrannt werden. Ich will mal beerdigt werden, wie ich das gewohnt bin.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gangstarr
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 11x hilfreich)

Echt! Das geht noch günstiger!
Stimmt das die Einführung nicht strafbar ist sondern die "unzulässige Aufbewahrung im Privatbereich"! Auch das beerdigen im Garten ist wohl eine Ordnungswidrigkeit!
Denn das ist ja falsche Entsorgung oder so? Schwarzer Punkt!
Bei der Einfuhr könnte die Asche behördlich beschlagnahmt und doch noch auf einem Friedhof beigesetz werden! Deshalb ja dann besser unkenntlich machen!
Das es auch so funktioniert wie Du erzählt hast war mir auch neu!
Sachen gibt's!!!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

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