Hallo
folgender Sachververhalt:
Mein Vater hat 1991 nach dem Tod seiner ersten Ehefrau mit seiner Lebensgefährtin einen Erbvertrag abgeschlossen, darin vermacht er Ihr ein 1/4 seines Wohnhauses.
2001 heiratet er Sie , sie vereinbaren Gütertrennung und swine zweite Frau verzichtet auf alle Erbansprüche.
2002 macht er ein Testeament indem er seine Kinder aus erster he als Erben einsetzt , seine Frau bekommt ein 5-jähriges Wohnrecht in der Hauptwohnung des Hauses.
Davor wurde Ihr das Eigentum an einem weiteren Haus übertragen.
Der Vater erklärt seinen Kindern , das die Ehefrau für dieses weitere Haus auf Ihr Hausanteil am Haus 1 verzichtetet.
Im Testament stellt er fest des er keinen Erbvertrag abgeshlossen hat und erklärt alle bisherigen Verfügungen für nichtig . Das Testament hat er alleine beim Notar abgeschlossen. Jetzt ist er verstorben - das Testament ist soweit klar und entspricht soweit
den von Ihm gemachte mündlichen Ankündigungen.
Die Ehefrau besteht Einhaltung des Erbvertrages.
Die Erben wollen auf diesen Anteil nicht verzichten.
Wie ist die Rechtslage und was ist zu tun ?
Vielen Dank
Erbvertrag und dann Testament - was gilt nun?
29. Februar 2004
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Frage vom 29. Februar 2004 | 15:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag und dann Testament - was gilt nun?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. Februar 2004 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47494 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ein notarieller Erbvertrag ist eine zweiseitige Erklärung, die nicht durch eine einseitige Erklärung (Testament) aufgehoben werden kann. Der Erbvertrag ist daher gültig.
Die Feststellung im Testament, dass er keinen Erbvertrag abgeschlossen hat entspricht schlicht und einfach nicht der Wahrheit und hilft Euch daher nicht weiter.
Ob unter diesen Randbedingungen das gesamte Testament ungültig ist, müsstet ihr von einem Anwalt klären lassen.
-- Editiert von hh am 29.02.2004 17:03:01
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