Sachverhalt:
Eheleute (4 Kinder) schliessen 1988 einen notariellen Erbvertrag.
Eine Tochter wird zur Alleinerbin bestimmt; die anderen drei Kinder
erklären Erbverzicht. Kein Rücktritt vorbehalten.
1997 bestimmen die Eheleute durch notarielles Testament einen Sohn zum Alleinerben, mit der Verpflichtung zur Hege und Pflege.
Gleichzeitig wird in diesem Testament Haus u. Grund auf diesen
Sohn, mit lebenslänglichem Wohnrecht für die Eltern, übertragen.
Die Eltern verstarben 2003/2004.
Fragen?
Konnte der Erbvertrag durch das Testament geändert werden ?
Wenn nicht - ist das Testament nichtig ?
Ist das Testament gültig - wurden drei Kinder enterbt ?
Geht das - oder bestehen zumindest Pflichtteilsansprüche ?
Auf Ihre Bewertungen bin ich gespannt.
Erbvertrag und späteres Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ein Erbvertrag kann nicht durch ein Testament geändert werden. Insofern ist das Testament ungültig, jedenfalls, soweit es dem Erbvertrag widerspricht.
Wer einen notariellen Erbverzicht erklärt hat, hat auch keinen Pflichtteilsanspruch mehr.
quote:
Gleichzeitig wird in diesem Testament Haus u. Grund auf diesen Sohn, mit lebenslänglichem Wohnrecht für die Eltern, übertragen.
Wurde das Haus erst testamentarisch übertragen, also mit dem Tod der Eltern? In dem Fall macht das Wohnrecht keinen Sinn.
Oder wurde das Haus bei der Erstellung des notariellen Testamentes übertragen? Nur dann wäre ja das Wohnrecht sinnvoll. So eine Schenkung wäre trotz Erbvertrag gültig unter der Voraussetzung, dass im Erbvertrag nicht ausdrücklich das Haus an die Tochter vererbt wurde.
Wenn die Tochter im Erbvertrag zur Alleinerbin eingesetzt wurde und dabei keine bestimmten Dinge zugeagt worden sind, dann hat diese Tochter keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe des Erbes. Sie kann also nur das erben, was beim Tod der Eltern noch als Vermögen vorhanden war.
Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits das Haus auf den Sohn übertragen wurde, dann darf dieser das Haus behalten. Die Einsetzung als Alleinerbe ist allerdings ungültig.
Die übrigen beiden Geschwister sind auf jeden Fall enterbt, weil sie ja freiwillig einen Erbverzicht unterschrieben haben.
Je nach Höhe des Restvermögens hat die Tochter ggfls. einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegen den Sohn. Dieser Anspruch besteht in einer Höhe, so dass die Tochter insgesamt m.E. 50% des Restvermögens einschl. Verkehrswert des Hauses erbt.
erl.
-- Editiert von Silo51 am 28.02.2005 13:22:30
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Betr.. Beitrag "unsterblich"
Entweder gilt der Erbvertrag oder das Testament. Beides (in Teilen) geht wohl nicht.
Im Erbvertrag für die Tochter steht neben der
Einsetzung als Alleinerbe - "der Tochter wird
untersagt, das Hausgrundstück zu ihren
Lebzeiten zu veräussern".
Reicht dieser Hinweis ?
Meine grundsätzliche Frage war - gilt der Erb-
vertrag oder das Testament.
Man kann diese beiden Dinge doch nicht
vermischen.
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