Erbvertrag vs. Testament

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbvertrag vs. Testament

Hallo,

wir wollten seinerzeit (2008) ein Testament machen, ein Berliner Testament.

Bei der Notarin haben wir uns gegenseitig als ALLEINERBEN einsetzen lassen, danach unsere beiden Kinder zu gleichen teilen.

Für den Fall, dass uns allen 4 gleichzeitig was passieren sollte haben wir "Schlusserben/Ersatzerben" genannt.

Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben wollten wir nun die "Schlusserben" ändern.

Dabei haben wir festgestellt, dass wir kein Testament, sondern einen Erbvertrag haben und sind aus allen Wolken gefallen. Das kann man ja gar nicht mehr so einfach ändern.....

Eigentlich sind es nur 2 Punkte die geändert werden müssen - und trotzdem muss man die komplette Gebühr nochmal beim Notar bezahlen?

Daher habe ich jetzt folgende Fragen:

1. Wenn wir nun ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament aufsetzten:

a. reicht es, wenn ich es handschriftlich schreibe, wir auf jeder Seite unten unterschreiben und
mein Mann dann am Schluss (auch per Hand) schreibt, dass dieses gemeinschaftliche Testament auch in
seinem Sinne aufgesetzt wurde und er allen Punkten zustimmt

b. Muss das Testament dann beinhalten, dass "hiermit der zuvor in 2008 geschlossene Erbvertrag
vollkommen erlischt" (oder wie macht man das, dass der Erbvertrag auch sicher NICHT mehr gültig ist)

c. Wenn wir nun den Erbvertrag bei Notar aufheben lassen und gleichzeitig ein Testament aufsetzten lassen,
wie hoch sind dann die Gebühren (1 x Löschung und 1 x neues Testament oder nur Testament weil
das andere damit automatisch aufgehoben wird?

Wir haben uns in diesem Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten lassen.
Die gegenseitige Erbeinsetzung ist verbindlich, alle anderen Verfügungen einseitig getroffen. Jeder von uns kann sie, auch nach dem Ableben des anderen Ehegatten bliebig aufheben oder ändern.

Heißt das, dass mein Mann nach meinem Tod dann nicht mehr an den Vertrag gebunden ist, weil er ja dann ALLEINERBE ist und somit dieser Part "erfüllt"?
Kann er dann den Vertrag sozusagen "abhaken" und der Vertrag wäre dann nicht mehr gültig?
Oder kann er ihn dann ändern, indem er dann ein Testament macht?

Sorry, aber dass das so kompliziert ist hätten wir nicht gedacht, vor allem, weil wir von einem Testament ausgegangen sind, nicht von einem Erbvertrag....

Danke im Voraus für Hilfe

Grüße

Janine04


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