Erbvertrag - welche Möglichkeiten habe ich diese Dame aus dem Haus zu bekommen?

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kathy1955
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag - welche Möglichkeiten habe ich diese Dame aus dem Haus zu bekommen?

Hallo ich brauche hilfe,meine Eltern haben 1982 einen Erbvertrag mit mir gemacht worin steht das Haus gehört dem längstlebenden meiner Eltern danach mir(keine Geschwister) da ich seinerzeit einiges in die Wohnug im Obergeschoss inwestiert und den Dachboden ausgebaut habe bekomme ich im falle eines verkaufes sofort ein fünftel. Meine Mutter ist 1988 verstorben und mein Vater hat eine neue Lebenspartnerin die über mich bei meinem Vater behauptet hat ich hätte ihr Waschpulver gestohlen und mein Vater glaubte ihr und hat mich aus dem Haus herausgeworfen und die beziehung ist nun nicht mehr sehr toll. Sie hat es geschafft ein Lebenslanges Wohnrecht von Vater zu bekommen nur konnte er es nicht im Grundbuch eintragen weil ich ja da schon drin stehe sagte er mir, nun ist er krank geworden leukämie und sie pocht nun darauf Wohnrecht im ganzen Haus zu bekommen.Was kann ich tun um in dann mein Haus zu kommen welche möglichkeiten habe ich diese Dame aus dem Haus zu bekommen und wenn nicht was ist mit den Nebenkosten wer zahlt die ? Danke schon mal für den hoffendlich guten Rat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bist du wirklich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Wie kommt das?
Lt. deinem Posting existiert ein Erbvertrag mit deinen Eltern und du erbst erst nach dem Tod des Überlebenden, dein Vater wäre somit Alleinerbe deiner Mutter und somit Alleineigentümer des Hauses.

Solltest du tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein, kann ein Wohnrecht nur gemeinsam vereinbart werden. Dein Vater allein kann kein WR einräumen!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Was auch immer im Grundbuch im Rahmen des Erbvertrages eingetragen wurde, es wäre auf jeden Fall vorrangig vor einem später bestellten Wohnrecht für die Lebensgefährtin.

Selbst wenn es dem Vater gelungen wäre, ein Wohnrecht einzutragen, dann wäre das wohl aufgrund des vorhandenen Erbvertrages nicht zulässig gewesen.

Die Lebensgefährting bekommt man auf die gleiche Art und Weise aus dem Haus wie jeden anderen, der zu Unrecht dort wohnt, z.B. über eine Räumungsklage.

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