Erbverzicht, trotzdem Ergänzung verlangen?

8. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Erbverzicht, trotzdem Ergänzung verlangen?

Kann ein uneheliches Kind, das eine Erbverzichterkärung gegen Abfindung mit 18 Jahren unterschrieben hat, trotzdem noch etwas verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Vaters bei seinem Ableben sich deutlich verbessert haben?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Nein, im umgekehrten Fall müsste ja auch nichts zurück gezahlt werden, wenn sich die Vermögensverhältnisse deutlich verschlechtert haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

danke

0x Hilfreiche Antwort

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