Kann ein uneheliches Kind, das eine Erbverzichterkärung gegen Abfindung mit 18 Jahren unterschrieben hat, trotzdem noch etwas verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Vaters bei seinem Ableben sich deutlich verbessert haben?
Erbverzicht, trotzdem Ergänzung verlangen?
8. März 2004
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Frage vom 8. März 2004 | 09:03
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Erbverzicht, trotzdem Ergänzung verlangen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. März 2004 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Nein, im umgekehrten Fall müsste ja auch nichts zurück gezahlt werden, wenn sich die Vermögensverhältnisse deutlich verschlechtert haben.
#2
Antwort vom 8. März 2004 | 11:50
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
danke
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