Erbverzicht - Was für Kosten kommen auf mich zu?

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
VictoriousMarch1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbverzicht - Was für Kosten kommen auf mich zu?

Hallo,
ich möchte auf mein Erbe verzichten. Wie muß ich vorgehen? Was für Kosten kommen auf mich zu? Ist das überhaupt möglich? Ich habe noch 3 Geschwister, wovon einer auch verzichten möchte, bei den anderen weiß ich es nicht.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1342x hilfreich)

Nur sterben macht Erben.
Der Erbverzicht ist innerhalb 6 Wochen nach bekanntwerden
des todes des Erblassers vor dem Nachlassgericht zu erklären.
Bei einem Erbverzicht fallen meines Wissens keine Kosten an,
aber ich kann mich irren.
Ein Anruf meim Nachlassgericht bringt Aufklärung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

Ist der Erblasser bereits verstorben oder soll der Erbverzicht zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen?

Warum willst Du überhaupt auf das Erbe verzichten?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8238 Beiträge, 4557x hilfreich)

#Der Erbverzicht ist innerhalb 6 Wochen nach bekanntwerden
des todes des Erblassers vor dem Nachlassgericht zu erklären.#
Das Erbe kann innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Anfalls der Erbschaft ausgeschlagen werden. Das muss nicht unbedingt die Kenntnis vom Tod sein.

Eine Ausschlagung kann auch bei jedem Notar oder beim AG am Wohnort des Auschlagendenden abgegeben werden.

#Bei einem Erbverzicht fallen meines Wissens keine Kosten an,
aber ich kann mich irren.#
Da irrst du dich. Wenn das Erbe überschuldet ist, fallen Gebühren von ca. EUR 20 an.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Den Verzicht auf das Erbe kannst Du mündlich beim zuständigen Amtsgericht erklären. Selbst auf die Frage "Warum?" brauchst Du nicht zu antworten. Es genügt die Begründung, daß Du eben nichts erben möchtest.
Gebühren fallen auf jeden Fall an.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8238 Beiträge, 4557x hilfreich)

#Den Verzicht auf das Erbe kannst Du mündlich beim zuständigen Amtsgericht erklären.#
Das ist Quatsch!

http://dejure.org/gesetze/BGB/1945.html


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