Hallo zusammen,
habe nun schon relativ lange gesucht aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Situation ist folgende, Erblasser (Mutter und Vater) Leben noch.
Mein Bruder hat einen Erbverzicht unterschrieben und als Abfindung eine Immobilie bekommen.
Ich selbst bin im Testament als Erbin für das restliche Vermögen eingesetzt.
Für den ersten Sterbefall ist es so geregelt, dass das gesamte Vermögen auf den noch lebenden Ehepartner übergeht.
Nun zu meiner Frage. Ist es theoretisch möglich, dass nach dem ersten Sterbefall, ob Vater oder Mutter, der noch lebende Ehepartner den Erbverzicht gegenüber meinem Bruder wieder rückgängig macht obwohl er mit beiden Erblassern geschlossen wurde oder ist dies nicht möglich ?
Gruß ABC
Erbverzicht bei Berliner Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Nun zu meiner Frage. Ist es theoretisch möglich, dass nach dem ersten Sterbefall, ob Vater oder Mutter, der noch lebende Ehepartner den Erbverzicht gegenüber meinem Bruder wieder rückgängig macht obwohl er mit beiden Erblassern geschlossen wurde oder ist dies nicht möglich.
Das kommt auf die genaue Formulierung des Testaments an. Wenn eine Klausel drinsteht, dass der Überlebende das Testament ändern darf, kann er das tun.
Zitat:
Das kommt auf die genaue Formulierung des Testaments an. Wenn eine Klausel drinsteht, dass der Überlebende das Testament ändern darf, kann er das tun.
Danke erstmal dafür, heißt das im Umkehrschluss, dass wenn diese Klausel nicht im Testament enthalten ist eine Aufhebung des Erbverzicht auch nicht möglich ist ?
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genau so ist es... Fehlt die Klausel, dass der Überlebende das Testament ändern darf, dann ist gültig was bis dato drin stand.
Dann bleiben lediglich noch die Schenkungen des länger Lebenden an den abgefundenen Bruder, an denen Ersterer (angeblich) ein lebzeitiges Interesse hatte.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 16.01.2019 15:21
Lieber Fragesteller,
die bisherige Antwort ist leider ergänzungsbedürftig. Richtigerweise hat die Befugnis zur Änderung des Testaments nichts mit der Frage zu tun, ob der Erbverzicht noch aufgehoben werden kann. Hierzu ergibt sich die Lösung aus der Erbverzichtsurkunde. In der Regel kann der Erbverzicht noch aufgehoben werden. Kann nun der überlebende Ehegatte das Testament nicht mehr ändern, kann der Bruder durch den aufgehobenen Erbverzicht und ich unterstelle, dieser beinhaltete ebenfalls einen Pflichtteilsverzicht, wenigstens noch einen Pflichtteil geltend machen.
Zitat:In der Regel kann der Erbverzicht noch aufgehoben werden.
Richtigerweise kann ein Erbverzicht nicht mehr aufgehoben werden, wenn der Erblasser bereits verstorben ist.
Zitat:Zitat:In der Regel kann der Erbverzicht noch aufgehoben werden.
Richtigerweise kann ein Erbverzicht nicht mehr aufgehoben werden, wenn der Erblasser bereits verstorben ist.
Erstmal danke für die Antworten. Ich denke ich muss noch ein paar Details ergänzen die eventuell relevant sind.
Mein Bruder ist mein Halbbruder (Sohn meiner Mutter), die Immobilie die ihm übertragen wurde gehört meiner Mutter. Mein Vater besitzt noch ein Mehrfamilienhaus was mir vererbt wird wenn beide Elternteile verstorben sind. Die Angst die ich nun habe ist, dass wenn mein Vater als erstes versterben würde, meine Mutter hingehen könnte und gegenüber ihrem Sohn (meinem Halbbruder) den Erbverzicht aufheben könnte.
Das MFH hat ca. den 5-fachen Wert der Immobilie die meinem Bruder geschenkt wurde. Da das Verhältnis zwischen meinem Vater und seinem Stiefsohn nicht das Beste ist wurde das ganze über den Erbverzicht geregelt. Ich weis allerdings, dass mein Halbbruder mit dieser Lösung nicht wirklich glücklich ist. Sollte mein Vater nun zuerst versterben und alles auf meine Mutter übergehen, könnte ich mir vorstellen, dass er in dem Moment versuchen möchte noch etwas für sich herauszuschlagen.
Ist Deine Mutter als Vollerbin oder als Vorerbin eingesetzt?
Wenn sie als Vorerbin eingesetzt wäre, käme es auf den Erbverzicht nicht an.
Der Fragesteller hat das eigentliche Problem erkannt. Es geht, wie gesagt, nicht allein um die Frage, ob das Testament nach dem Tod des ersten Elternteils noch abgeändert werden kann. Es geht auch um die Frage, ob der Erbverzicht noch aufgehoben werden kann. Dies ist möglich, solange der Erblasser noch lebt (und geschäftsfähig ist). Erblasser sind aber beide Elternteile. Überlebt nun die Mutter den Vater und hebt im Einvernehmen mit Ihrem Sohn den Erbverzicht wieder auf, hängt es von den Bestimmungen des Testaments ab, ob dem Sohn dann "nur" ein Pflichtteilsanspruch (immerhin 25% aus dem Nachlasswert) oder wenn entsprechend das Testament geändert werden kann auch ein Erbe oder das ganze Erbe zusteht. Dass das Testament noch geändert werden kann, halte ich für unwahrscheinlich, aber der Erbverzicht kann aufgehoben werden. Um dies zu verhindern, hätte man den Fragesteller bei der Erstellung des Erbverzichts mit einbinden müssen.
Eine Lösung für das Problem sehe ich spontan (also ohne Mitwirkung des Halbbruders) nicht. Evtl. wäre zu überlegen das Mehrfamilienhaus bereits zu Lebzeiten der Elternteile (gegen Nießbrauch) zu übertragen.
Zitat:Überlebt nun die Mutter den Vater und hebt im Einvernehmen mit Ihrem Sohn den Erbverzicht wieder auf,
Da dann der Vater bereits verstorben ist, kann die Mutter den Erbverzicht nicht mehr aufheben.
Zitat:Überlebt nun die Mutter den Vater und hebt im Einvernehmen mit Ihrem Sohn den Erbverzicht wieder auf,
Wenn der Vater bereits verstorben ist, kann die Mutter den Erbverzicht nicht mehr aufheben.
-- Editiert von cruncc1 am 18.01.2019 19:21
Zitat:Zitat:Überlebt nun die Mutter den Vater und hebt im Einvernehmen mit Ihrem Sohn den Erbverzicht wieder auf,
Wenn der Vater bereits verstorben ist, kann die Mutter den Erbverzicht nicht mehr aufheben.
-- Editiert von cruncc1 am 18.01.2019 19:21
Das ist genau die Frage die ich mir stelle, da mein Vater meinen Halbbruder nie offiziell adoptiert hat. Dementsprechend hat mein Halbbruder meinem Vater gegenüber im ersten Moment garkeinen Anspruch auf irgendetwas, deshalb gehe ich als Laie auch davon aus, dass der Erbverzicht offiziell nur gegenüber meiner Mutter gemacht wurde, das andere ist ja aus der Sache heraus garnicht möglich. Darum denke ich mir, dass dieser vermutlich auch alleine von meiner Mutter wieder aufgehoben werden kann, unabhänigig vom Erbvertrag.
Um das ganze jetzt noch weiter mit Details aufzufüllen:
Mein Vater hat eine Tochter aus erster Ehe, welche schon vor ca. 15 Jahren einen Erbverzicht unterschrieben hat und zu welcher mittlerweile auch kein Kontakt mehr besteht.
Im Erbvertrag steht relativ am Anfang sinngemäß, dass meine Halbschwester und mein Halbbruder jeweils einen Erbverzicht unterzeichnet haben und Ihre Ansprüche damit abgegolten sind. Ist das die Klausel die die beiden Erbverzichte eventuell nicht mehr umkehrbar macht nachdem einer der Erblasser verstorben ist ?
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