Erbverzicht bei Notar beglaubigen lassen?

2. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
bigdeal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbverzicht bei Notar beglaubigen lassen?

Hallo,
im Testament meiner Großeltern ist eingetragen, dass Ich nach dem versterben meiner Großeltern als Erbin eingetragen bin.
Jetzt will meine Mutter und deren beiden Brüder ans Pflichtteil.
Diese hatten aber schon vor einigen Jahren einen Erbverzicht unterschrieben, der aber nur auf dem Bürgermeisteramt beglaubigt wurde. Ist dieses Schreiben Rechtens oder muss dieses notar. Beglaubigt sein. Erbverzicht und Pflichteilsverzicht wo liegt der Unterschied?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ein Erbverzicht muß wegen der Bedeutung der Sache immer notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Das heißt, der Notar erstellt eine entsprechende Urkunde, nimmt den Willen des/der Erklärenden auf und belehrt ggf. über die Konsequenzen.

Eine Unterschriftsbeglaubigung (entweder bei einer Behörde oder auch beim Notar) besagt lediglich, daß jemand eine Unterschrift unter ein privat erstelltes Dokument eigenhändig geleistet hat. Das ist aber keine Beurkundung.

Ein Erbverzicht wäre im übrigen nicht durch einseitige Erklärung möglich, sondern nur durch notariellen Vertrag zwischen Erblasser und Verzichtendem (zu Lebzeiten des Erblassers).

Ein Erbverzicht bedeutet im Regelfall automatisch auch den Verzicht auf den Pflichtteil. Man kann das aber auch anders gestalten.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bigdeal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

alle Beteiligten haben dieses selbstentworfene Dokument unterschrieben. Mit dem Verzicht habe ich auch auf folgendes verzichtet:
Hausverkauf und kann das Huas nicht Beleihen

Wenn ich dann das richtig interpretiere:
Somit hat meine Mutter und deren Brüder ein Anrecht auf das Pflichtteil, ich aber im Gegegzug kann/muss das Haus verkaufen wenn diese Ihren Pflichtteil einfordern.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ja, du hast das richtig interpretiert. Aber du kannst doch vielleicht für das Haus ein Darlehen aufnehmen, denn es gehört dir ja alleine und ist vielleicht unbelastet? Wenn du nicht einziehen willst, kannst du es ja auch vermieten, um die Raten abzuzahlen. Hat dann auch den Vorteil, dass du eventuelle Sanierungsmassnahmen von der Steuer absetzen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen