Hallo, meine Eltern möchten, dass ich einen Erbverzicht nach dem Erstversterbenden. Meiner Meinung nach gibt es das so nicht, nur den generellen Erbverzicht. Oder gibt es das und worin besteht der Unterschied? Und ist das nur per Vertrag vor dem Notar gültig? Vielen Dank im voraus!
Erbverzicht nach dem Erstversterbenden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wie haben die Eltern denn das Erbe geregelt? Berliner Testament?
Ich glaube noch nicht.
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Für die Wirksamkeit des Erbverzichts ist ein notarieller Vertrag mit dem Erblasser erforderlich.
Hier ist eher der Abschluss eines notariellen Erbvertrags zwischen Dir und Deinen Eltern der richtige Weg, falls Du überhaupt bereit bist, gegenüber dem Erstversterbenden auf Dein Erbe zu verzichten.
Hier ist eher der Abschluss eines notariellen Erbvertrags zwischen Dir und Deinen Eltern der richtige Weg, falls Du überhaupt bereit bist, gegenüber dem Erstversterbenden auf Dein Erbe zu verzichten. Im Falle eines Berliner Testaments besteht doch gar kein Erbanspruch gegenüber dem Erstversterbenden - man könnte also allenfalls einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, oder?
- gelöscht -
-- Editiert von cruncc1 am 23.05.2017 17:00
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