Erbverzicht und Fragen dazu

17. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mysti1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbverzicht und Fragen dazu

Hallo,

mal ein paar Fragen zum Erbverzicht:

1) Ich unterschreibe meiner Mutter gegenüber einen Erbverzicht....

a) Dies gilt - wenn nicht anders geregelt auch für meine Kinder. Kann ich hier eines meiner zwei Kinder davon ausschließen, sprich, dass es trotzdem erbt oder geht das nur für komplette "Stämme"?

b) Falls das nicht selektiv geht, sondern nur für alle meine Kinder...könnte ich den Erbverzicht mit Wirkung auch meiner Nachfahren unterzeichnen und meine Mutter bedenkt einzeln nur eines Ihrer Enkel...
Müsste doch gehen? Gilt dann den Freibetrag für Enkel?

Danke, bin mal gespannt...

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Deine Kinder sind erst mal gar keine Erben Deiner Mutter, solange Du noch lebst. Wenn Du also auf Deinen Erbteil verzichtest und die "normale" Reihenfolge beim Sterben eintrifft (erst die Oma, dann Du, dann Deine Kinder) erbst Du nichts (wegen des Verzichts) und das Erbe wird unter Deinen Geschwistern aufgeteilt.

Die Oma kann natürlich ein Testament machen, in dem ein Nicht-Erbe (eines Deiner Kinder) bedacht wird.

Da das Ganze bei Euch sich aber erstmal nicht nach Streit anhört, sondern nach der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung: Vielleicht schreibst Du aber mal stattdessen, was ihr eigentlich erreichen wollt - vielleicht kann man dann helfen.

Was ist denn der tiefere Sinn, dass Du und eines Deiner Kinder verzichten wollen/sollen und das andere nicht? Das hört sich nach späterem Konfliktpotential an. Wie alt sind denn DEine Kinder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mysti1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe ein Kind, welches so wenig wie möglich erben soll. Zusätzlich habe ich ein Kind mit meiner jetzigen Frau.
Ein Erbverzicht zum Kind, was nichts erben soll wird wohl schwierig, da noch minderjährig (sind beide minderjährig).

Ich möchte jedoch das Vermögen innerhalb der "Kernfamilie" belassen...dazu gehört eben auch die paar Kröten meiner Mutter...und mit obiger Regel könnte man ja die Erbfolge nach mir mit ausschliessen und die, die man bedenken will, wieder ins Boot holen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Moralisch bin ich da mit Dir NICHT auf einer Wellenlänge, zumal bei minderjährigen Kindern, die Dir ja nix getan haben können. Aber egal, Du hast ja eine rechtliche Frage gestellt.

Meiner Meinung nach brauchst Du mit Deiner Mutter überhaupt nichts regeln; wenn Deine Mutter sterben sollte, bist DU der Erbe. Was Du mit dem Geld dann machst, ist Deine Sache - Du kannst es also auch z.B. direkt Deinem Kind schenken und das andere nicht bedenken.

Dein Problem wäre also mit einem Testament gelöst, mit dem Du ein Kind enterbst (und damit auf den Pflichtteil setzt) und das andere zum Alleinerbe einsetzt.

Oder aber Du machst mit Deiner Frau ein Berliner Testament, d.h. Deine Frau erbt erstmal alles und nach deren Versterben erbt dann der gemeinsame Nachwuchs. Auch hier hätte Dein "enterbtes" Kind Pflichtteilsansprüche nach Deinem Ableben, danach aber nicht mehr...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mysti1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Deine Antwort aber es geht hier rein um die rechtliche Betrachtung.

Moralisch kann man ohne die Umstände zu kennen, nichts dazu sagen - egal ob das Kind was dazu kann oder nicht. Ich bin rein der biologische Vater - mehr nicht.

Deshalb möchte ich eben die Erbfolge so gut es geht ausschließen.

1) Siehe mein Beitrag oben - ich verzichte und mein eines Kind wird trotzdem als Erbe eingesetzt. Geht das?

Natürlich unter der Voraussetzung, dass. z.B. ich vor meiner Mutter versterbe.

Dake für die rechtliche Würdigung.

PS: Es gibt übrigends Länder, in denen man frei entscheiden kann, wer das Geld bekommt und wer nicht. Denke dies sollte moralisch auch i.O. sein, wenn man aus guten Gründen sein Vermögen relativ freibestimmt steuern möchte.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mysti1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

@ little-beagle... warum bewertest Du mich schlecht obwohl ich rechtlich saubere Fragen stelle und freundlich bin?

Moralische Bewertungen sind subjektiv und ohne Kenntnisse der Umstände aus meiner Sicht unfair.

Würde mich freuen, wenn jemand noxh rechtlich was sagen könnte...ob das funktioniert oder nicht.

Danke.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ich hab Dich gar nicht bewertet, weder positiv noch negativ.

Ich habe ja schon geschrieben, dass ein Erbverzicht von Dir nichts bringt. Wenn Du vor Deiner Mutter den Löffel abgibst, kann Deine Mutter Dein Kind "enterben" - sprich auf den Pflichtteil setzen.

Um's mal doof zu formulieren: Wenn Du mit Deinem Kind nichts zu tun hast und Du vor Deiner Mutter stirbst, wird selbiges auch nicht unbedingt etwas vom Tod Deiner Mutter mitbekommen, um Pflichtteilsansprüche anzumelden...

Ich bleib trotzdem dabei: Das Kind kann nichts dafür und in meinen Augen handelst Du ihm gegenüber unfair, auch wenn das natürlich eine moralische und keine rechtliche Meinung ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.764 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen