Erbverzicht - verlieren dann auch die Kinder des Verzichtenden das Erbrecht?

2. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbverzicht - verlieren dann auch die Kinder des Verzichtenden das Erbrecht?

hallo, wenn man auf den erbteil verzichtet, verlieren dann auch die kinder des verzichtenden das erbrecht oder rücken sie einfach nach (eintritt) ?
danke
elmer

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"elmer"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mein Kenntnisstand ist folgender:
bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, müssen beide Elternteil für Kinder, unter 18 Jahren, das Erbe ausschlagen. Wenn dies nicht geschieht, Erben die Kinder!


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"Vielen Dank für kommende Hilfe
Jogger"

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