Erbverzichtsvertrag

26. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gaedi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbverzichtsvertrag

Ich hatte seinerzeit bei einem Notar einen Erbverzicht machen lassen und auch dort unterschrieben. Der Notar hat diesen dann zur Anwältin meines Vaters geschickt.
Nun sagte mir jemand das mein Vater damit zu einem Notar hätte gehen müssen um den Vertrag anzunehmen. Ich hätte dann davon eine Ausfertigung erhalten müssen. Ich habe derartiges nie erhalten. Dann soll der Erbverzichtsvertrag nicht zustande gekommen sein. Und ich dennoch Erbberechtigt sein soll.
Stimmt das?
Danke und Gruß
Volker

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Ein Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Eine einseitige Beurkundung ist nicht möglich.

Zitat:
Dann soll der Erbverzichtsvertrag nicht zustande gekommen sein.

Das ist richtig.

-- Editiert von cruncc1 am 26.03.2018 21:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen