Ich hatte seinerzeit bei einem Notar einen Erbverzicht machen lassen und auch dort unterschrieben. Der Notar hat diesen dann zur Anwältin meines Vaters geschickt.
Nun sagte mir jemand das mein Vater damit zu einem Notar hätte gehen müssen um den Vertrag anzunehmen. Ich hätte dann davon eine Ausfertigung erhalten müssen. Ich habe derartiges nie erhalten. Dann soll der Erbverzichtsvertrag nicht zustande gekommen sein. Und ich dennoch Erbberechtigt sein soll.
Stimmt das?
Danke und Gruß
Volker
Erbverzichtsvertrag
26. März 2018
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Frage vom 26. März 2018 | 20:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbverzichtsvertrag
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. März 2018 | 21:20
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4507x hilfreich)
Ein Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Eine einseitige Beurkundung ist nicht möglich.
Zitat:Dann soll der Erbverzichtsvertrag nicht zustande gekommen sein.
Das ist richtig.
-- Editiert von cruncc1 am 26.03.2018 21:23
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