Erbvorausschüttung mit Bedingung

5. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbvorausschüttung mit Bedingung

Hallo alle zusammen,

ich wende mich heute mit folgender Fragestellung an euch.

Anfang Oktober 2012 erbt ein Sohn von seinen noch lebenden Eltern per Erbvorauschüttung das ehemalige Elternhaus, wobei seine 4 Geschwister eine Verzichtserklärung unterschrieben. Hierbei ist jedoch eine Bedingung geknüpft, die da lautet "Das Erbe darf weder verkauft noch verschenkt werden und bei einer bevorstehenden Pfändung von den Eltern zurück verlangt werden". Dies ist auch notariell beglaubigt.

Nun findet der Sohn im selben Monat (Oktober 2012) seine Jugendliebe wieder und heiratet sie ein Jahr später im Oktober 2013. Die Zeit vergeht und da das Paar keine Kinder hat und sich ihre Wünsche und Ziele geändert haben würden sie gerne in ein kleineres Haus (jetzt 125qm) mit größeren Garten (jetzt ca 400qm) ziehen.

Da man mit den Eltern nicht reden kann folgende Fragen:

Was ist wenn im allgemein einer der Eltern einen Verkauf zustimmt der andere aber nicht ?

Müssen die Eltern den Verkauf zustimmen wenn der Erbe sich bereit erklärt die Bedingung auf das neue Haus und Grund (im Wert) übertragen zu lassen ?

Oder hat sich ggfs. sogar wegen der Eheschließung etwas an der Bedingung der Erbvorausschüttung geändert ?

Hintergrund dieser Bedingung war/ ist das durch Schulden dem Sohn das Haus weggenommen wird.

Und am Rande gefragt, was passiert wenn die Frau sich scheiden lässt weil sie es zb dort nicht mehr aushält ? (Laut Anwalt gilt staatliches Recht vor privaten Recht, wie darf man sich das vorstellen ? )

Wenn ich was essenstielles vergessen habe bitte Nachfragen. Bis dahin Danke und lG.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Anfang Oktober 2012 erbt ein Sohn von seinen noch lebenden Eltern per Erbvorauschüttung das ehemalige Elternhaus

Erben kann man nur, wenn jemand verstorben ist. Es gibt keine Erbvorausschüttung.
Zitat:
Was ist wenn im allgemein einer der Eltern einen Verkauf zustimmt der andere aber nicht ?

Wenn eine solche Bedingung im Grundbuch für beide Eltern eingetragen ist, müssen auch beide einem Verkauf zustimmen.
Zitat:
Müssen die Eltern den Verkauf zustimmen wenn der Erbe sich bereit erklärt die Bedingung auf das neue Haus und Grund (im Wert) übertragen zu lassen ?

Natürlich nicht.
Zitat:
Oder hat sich ggfs. sogar wegen der Eheschließung etwas an der Bedingung der Erbvorausschüttung geändert ?

Nein.
Zitat:
Und am Rande gefragt, was passiert wenn die Frau sich scheiden lässt weil sie es zb dort nicht mehr aushält ?

Was soll dann passieren?

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#2
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Und am Rande gefragt, was passiert wenn die Frau sich scheiden lässt weil sie es zb dort nicht mehr aushält ?

Was soll dann passieren?


Der Aussage des Anwalt, staatliches Recht geht bei einer Scheidung vor Privatrecht ?

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Was ist wenn im allgemein einer der Eltern einen Verkauf zustimmt der andere aber nicht ?

Wenn eine solche Bedingung im Grundbuch für beide Eltern eingetragen ist, müssen auch beide einem Verkauf zustimmen.


Im Grundbuch steht garnichts über die Bedingung, nur der Sohn als alleiniger Eigentümer.


Danke für die bisherige Antwort, lG.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Der Aussage des Anwalt, staatliches Recht geht bei einer Scheidung vor Privatrecht ?


Und was wollte der Anwalt damit sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Eventuell steht eine Vormerkung zur Sicherung eines Rückkaufsrechts in Abt. Ii des Grundbuches.

0x Hilfreiche Antwort

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