Erfahre ich überhaupt, ob mein Erzeuger seinem ?

6. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
nägele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfahre ich überhaupt, ob mein Erzeuger seinem ?

Hei, bin ganz neu bei euch und hab eine Frage in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann..
Mein Erzeuger, zu dem ich seit 30 Jahren nach der Scheidung meiner Eltern keinen Kontakt mehr haben durfte (neue Ehefrau hatte dies immer gut zu verhindern verstanden) liegt im sterben.
Nun meine Frage, wie sieht das aus, (sie wird mich wohl nicht anrufen um mir das mitzuteilen) , wie erfahre ich das. Ich bin die einzigste Tochter. Erfahre ich das vom Bürgermeisteramt, oder oder oder. ...... Ich weiss, dass sie vor 30 Jahren damals ein Testamet auf Gegenseitigkeit hatten. ob das allerdings noch so ist, oder ob sie (die Stiefmutter) so klever war und ihn dazu gebracht hat alles auf ihren Namen zu schreiben, weiss ich nicht.Wenn das schon über 10 Jahre her ist, dann hab ich soweit ich denke, nichts zu erwarten.
Aber wie gesagt, was ist, wenn er verstorben ist, wer informiert dann die leibliche Tocher. Nachlassgericht ? Wenn aber vielleicht kein Testament dort hinterlegt ist ? Dann kommen die ja auf mich garnicht.
Viele Fragen ich weiss, aber ich hoffe auf viele Ratschläge von euch. Vielen dank im vorraus, gabi

-- Editiert von nägele am 06.09.2008 16:22:24

-- Editiert von nägele am 06.09.2008 16:23:36

-- Editiert von nägele am 06.09.2008 16:24:57

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, das abgeben wird, dann wird dich auch rechtlich gesehen keiner vom Tod informieren.
Da hilft nur (als Idee) - einen Nachbarn bitten, dir mitzuteilen, wenn dein Vater verstorben ist. Dann beantragst du einen Erbschein und forderst die Ehefrau auf, die eine Aufstellung des Erbes zu geben.

Kontakt verbieten - tja, dein Vater war doch erwachsen, da hätte er sich halt stark machen müssen.

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#2
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
sunsetgirl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn dein vater stirbt muss seine Frau es aufjedenfall dem örtlichen standesamt miteilen, den die stellen die sterbeurkunde aus. Und von daus wird auch soweit ich weiß jemand geschcikt der regelt das erbe bzw sorgt dafür das alles gerecht aufgeteilt wird.
Deswegen frag einfach mal beim zuständigen standesamt nach ob sie dir mitteilen können wenn er den verstorben ist. BEsonders wenn es nicht das selbe standesamt ist in dem deine Geburt oder die Heirat deiner Eltern vorgenommen wurde, den dann mekren behörden sowas immer schlecht.

solltest du nich genaus wissen wo dein vater lebt bzw welches das zuständige amt ist, für ine kleine gebühr kann man das beim einwohnermeldeamt erfahren. Ich weiß nicht ob man einen Grund angeben muss aber den hast du ja.

Du sagtest die hatten mal ein testament auf gegenseitigkeit, soweit ich weiß muss man das beim notar machen, und es wird hinterlegt oder so. selbst wenn sie ein neues haben, das vom notar exestiert ja dann, wenns nicht mehr gültig sein soll muss man das ja auch irgendwem mal mitteilen.
nicht umsonst sind wir ein bürokratie paierp zettel ausfüll und ankreuz land :)

hoffe das du irgendwie rechtzeitig erfährst wenn dein Vater gestorben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Für kein Testament benötigt man einen Notar. Sinnvoll ist natürlich bei großen oder komplizierten Erbschaften/Familienverhältnissen, wenn man die Beratung durch einen Notar wahrnimmt, damit so vererbt wird, wie der Erblasser sich das vorstellt.

Man kann sein Testament aufbewahren wo man will, sicher ist es beim Amtsgericht hinterlegt, dort wird es dann ggf. eröffnet.

Wenn die "Stiefmutter" den Kontakt verhinderte, ist nicht ausgeschlossen, dass sie das leibliche Kind verschweigen wird.

Es kann auch sein, dass sie gar keinen Erbschein beantragt, wenn ihr schon alles gehört.

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#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>Wenn dein vater stirbt muss seine Frau es aufjedenfall dem örtlichen standesamt miteilen


Tja, wenn man vorher schon weiß, wo man stirbt ...
Zuständig für die Sterbeurkunde ist nämlich das Standesamt des Sterbeortes, und das kann ja schließlich auch ganz woanders als am Wohnort sein.
Dieses Standesamt macht dann aber auf jeden Fall eine Mitteilung an das Standesamt des Geburtsortes. Da ja wohl bekannt ist, wo der Vater geboren wurde, sollte man sich also an das dortige Standesamt wenden.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

@sunsetgirl
Das Standesamt kümmert sich ganz bestimmt nicht um die Regelung des Erbes. Von dort wird auch niemand geschickt.

Das Standesamt kann zwar mitteilen, ob jemand verstorben ist aber eine Benachrichtigung, wenn derjenige stirbt, gibt es nicht.

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