Erfolge vs. Erbverzicht

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
windgefluester
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfolge vs. Erbverzicht

Hallo,

Im ersten Testament( 2000) wurden die Stiefbrüder in der Erfolge mit je 25 % bedacht von der Mutter. Die anderen 50% gehörten dem Vater. Da die Kinder noch zu jung waren um auf das Erbe zu verzichten,hat man notariell nichts gemacht auch Jahre später nach dessen volljährigkeit blieb alles unverändert. Nachdem der Vater nun auch verstarb. Möchte einer der Brüder nun auf das Erbe des Vaters verzichten und somit die noch bestehenden Schulden aus dem Weg zu gehen. Sein gutes Recht. Jedoch ist er in der Erfolge der Mutter noch bedacht. ... gib es ein Weg wie er auch im nachhinein auf das 1.Erbe verzichten kann.

Vorab schon einmal herzlichen Dank fürs beantworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Da die Kinder noch zu jung waren um auf das Erbe zu verzichten

Das ist kein Argument! Wenn der Nachlass der Mutter überschuldet war, hätte man die Erbschaft für die minderjährigen Kinder ausschlagen müssen/können.
Zitat:
Jedoch ist er in der Erfolge der Mutter noch bedacht. ... gib es ein Weg wie er auch im nachhinein auf das 1.Erbe verzichten kann.

Nein, das ist nicht möglich.

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