Erlöschen des Wohnrechts bei freiwilligem Auszug?

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katja Frankreich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Erlöschen des Wohnrechts bei freiwilligem Auszug?

Herr X, der vor fast drei Jahren starb, setzte seine Tochter als Universalerbin ein und vererbte ihr unter anderem sein Haus. Seiner jetzt 81-jährigen zweiten Frau vermachte er in Form eines Vermächtnisses testamentarisch u.a. den gemeinsamen Hausrat in diesem Haus und ein "lebenslanges persönliches Wohnrecht, unter der Voraussetzung, dass sie alle mit diesem Grundstück zusammenhängenden Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Unterhaltungs- und Versicherungskosten trägt". Dieses Wohnrecht ist nicht ins Grundbuch eingetragen worden. Nun bietet Frau XY der Tochter, zu der ansonsten kein persönlicher Kontakt besteht, schriftlich sehr knapp an, gegen Überweisung von 50 000 € auf ihr Wohnrecht zu verzichten und in ihre ETW in einer anderen Stadt zu ziehen. Die Tochter ist zunächst bereit, darauf einzugehen, zumal die Summe ungefähr dem tatsächlichen Restwert des Wohnrechts entspricht (Wohnfläche 200 qm, zu erzielende qm-Miete ca 4 €), allerdings unter der Voraussetzung, dass Frau XY den Hausrat, den Herr X in das Haus eingebracht hatte, dort belässt. Nun erfährt die Tochter, dass es dafür zu spät ist, da Frau XY grosse Teile des Mobiliars und sonstigen Hausrats bereits teilweise verkauft, teilweise in ihre EGW verbracht hat. Dies bedeutet allerdings auch, dass Frau XY in jedem Fall vorhat, das Haus zu verlassen, und nicht, wie sie der Tochter hat glauben machen wollen, nur im Falle einer Geldzahlung. Meine Frage ist nun, was passiert, wenn Frau XY auszieht und die Zahlung der mit dem Haus zusammenhängenden Betriebskosten einstellt? Verwirkt sie damit allein schon das Wohnrecht? Oder müsste die Tochter dann erstmal die Fortzahlung einklagen? Muss Frau XY, auch wenn das Wohnrecht nicht grundbuchlich verankert ist, den Verzicht notariell erklären? (Die Tochter, die im Ausland lebt, wird Frau XY über die Immobilienagentur, die sich vor Ort für sie um die Hausverwaltung kümmert, mitteilen lassen, dass sie nicht an Frau XYs Auszug/Verzicht auf das Wohnrecht interessiert ist, da der Immobilienmarkt einen Verkauf der Immobilie derzeit nicht interessant erscheinen lässt.)
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Das Wohnrecht erlischt nicht schon durch den Auszug und auch nicht automatisch aufgrund einer Nichtzahlung der Nebenkosten.

Ob in so einem Fall ein Wohnrecht, das nicht in das Grundbuch eingetragen ist, gekündigt werden kann, ggfls. nach einer Abmahnung, kann ich nicht genau sagen. Ich denke jedoch, dass dies möglich ist.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katja Frankreich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, hh! Falls jemand noch genaueres zur Thematik weiss, bin ich auch für weitere Reaktionen dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Katja,
das gute für dich - wenn die Frau auszieht, muss sie weiter die Kosten zahlen sonst erlischt ja das Wohnrecht (laut deiner Beschreibung).
Ich würde ihr also einfach mitteilen, dass ihr Wohnrecht erlischt, wenn sie die Kosten nicht mehr trägt und sie möchte dir doch bitte mitteilen, ob sie die weitertragen wird (ich vermute mal, dann wird sie schnell einlenken, denn wer zahlt gerne für Wohnung in der er nicht mehr lebt). 50.000,- als Abstand empfinde ich alleine schon deswegen sehr hoch, weil die Dame doch 81 ist. Andererseits scheint sie ja noch mobil zu sein, wenn sie jetzt umzieht.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katja Frankreich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

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