Eröffnung des Erbvertrags

25. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go570218-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eröffnung des Erbvertrags

Hallo miteinander,

Ich habe eine Frage zum eröffneten Erbvertrag:

Meine Eltern haben sich gegenseitig als Allein- bzw. Vorerben und uns zwei Kinder als Schluss- bzw. Nacherben eingesetzt, so steht es im Erbvertrag geschrieben.

Nach dem Tod meines Vaters wurde der Erbvertrag eröffnet und ich habe eine beglaubigte Abschrift der Eröffnungsniederschrift und des Erbvertrags erhalten.

Ist dieses Schreiben später mal, wenn der zweite Todesfall eintritt, mein Erbnachweis, so wie es momentan der Erbnachweis für meine Mutter ist?

Oder wird der Erbvertrag dann nochmal eröffnet?

Für Antworten im voraus Vielen Dank!

LG

Marc




-- Editiert von go570218-28 am 25.01.2021 22:07

-- Editiert von go570218-28 am 25.01.2021 22:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Oder wird der Erbvertrag dann nochmal eröffnet?


Genau, der Erbvertrag wird nochmal eröffnet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Der Erbvertrag wird in deinem Fall auch nach dem Tod der Mutter eröffnet.
Du erhältst dann eine neue begl. Abschrift + neues Eröffnungsprotokoll.

1x Hilfreiche Antwort

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