Hallo miteinander,
Ich habe eine Frage zum eröffneten Erbvertrag:
Meine Eltern haben sich gegenseitig als Allein- bzw. Vorerben und uns zwei Kinder als Schluss- bzw. Nacherben eingesetzt, so steht es im Erbvertrag geschrieben.
Nach dem Tod meines Vaters wurde der Erbvertrag eröffnet und ich habe eine beglaubigte Abschrift der Eröffnungsniederschrift und des Erbvertrags erhalten.
Ist dieses Schreiben später mal, wenn der zweite Todesfall eintritt, mein Erbnachweis, so wie es momentan der Erbnachweis für meine Mutter ist?
Oder wird der Erbvertrag dann nochmal eröffnet?
Für Antworten im voraus Vielen Dank!
LG
Marc
-- Editiert von go570218-28 am 25.01.2021 22:07
-- Editiert von go570218-28 am 25.01.2021 22:07
Eröffnung des Erbvertrags
25. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2021 | 22:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eröffnung des Erbvertrags
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2021 | 07:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Oder wird der Erbvertrag dann nochmal eröffnet?
Genau, der Erbvertrag wird nochmal eröffnet.
#2
Antwort vom 26. Januar 2021 | 08:06
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Der Erbvertrag wird in deinem Fall auch nach dem Tod der Mutter eröffnet.
Du erhältst dann eine neue begl. Abschrift + neues Eröffnungsprotokoll.
Und jetzt?
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