Eropfer wegen erwiesener Fällschung

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505698-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eropfer wegen erwiesener Fällschung

Hallo ich bin seid Februar durch eine Testamentfällschung die zu 100%erwiesen wurde übers Gericht Erbe von meinem verst.Vater geworden.Dieser war verheiratet bis 2011 mit meiner Stiefmutter die ihn nach 40Jahren nen Tritt gegeben hat.Mein dad wurde von seinen Kindern meine Geschwister und Mutter wie Stiefmutter um sein Hab u Gut betrogen.Er war 40 Jahre Selbstständig und ihm stand ca 1 Millon zu.Seine eigene Anwältinn brachte das gefällschte Testament beim Notargericht ab.Nun habe ich schon 3 Anwälte gehabt die komicherweise immer wenn sie mit der Gegenseite ihrem Anwalt Kontakt hatten,meine Anträge immerwieder rausszogen.Ich habe alles Selbst gemacht Erbschein usw.Nun haben meine Schwestern die das Hab und Gut vom Konto abgeräumt und die Bank gab Geld ohne Erbschein rauss.Mir verweigert die Bank meinen Anteil trotz Anzeige.Nun meine Frage,da ich Opfer bin und warscheins mehr im Erbe bedacht war als meine Schwestern sonst hätten sie niemals das Testament gefällscht.Ich vertraue keinem Anwalt mehr weil ich glaube,das da Geld geflossen ist von der Gegenseite.Angezeigt habe ich alle.Meine Frage nun,kann ich mir auch nur einen Beistand beantragen und kann ohne Anwalt in die Nebenklage?Die Nebenklage ist ja eigentluch berechtigt alles einzusehen oder?Ich habe meine Schwestern jetzt angeklagt und auch die Bank aber die Staatsanwältinn stellte mir die Bankangestelltensache ein und nur bei einem konnte ich Einspruch einlegen.Muss sie mir nicht bei jeder Einstellung das Recht einräumen das ich Einspruch machen kann?Und kann ich auch als Opfer alleine beim Landgericht mit Staatsanwaltschaft klagen ohne einen Anwalt?

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Anklagen tut der Staatsanwalt und keine Privatperson. Ein Fall der Nebenklage dürfte nach dem, was Du hier sehr wirr dargestellt hast, nicht vorliegen, siehe § 395 StPO .

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Dreimal gelesen, kein Wort verstanden ??

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wer hat ein Testament gefälscht? Wer hat lt. dem gefälschten Testament geerbt? Wieso soll dem verstorbenen Vater ein Millionenbetrag zugestanden haben (von wem denn eigentlich)?

Wer hat wie und warum festgestellt, dass das Testament gefälscht ist? Und wer erbt nun tatsächlich?

Wenn Deine Vorträge beim Anwalt oder Gericht genauso unverständlich sind wie hier, wundert es mich nicht, dass reihenweise Anwälte ihr Mandat niederlegen.

Also: Alle relevanten Fakten auf den Tisch, bitte zeitlich einigermaßen geordnet und verständlich.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich habs nach scharfem Nachdenken und mehrfachem Nachlesen wie folgt verstanden: es gibt ein ungültiges Testament. In diesem wurde er wohl enterbt. Inzwischen ist er Erbe (hat ja wohl einen Erbschein bekommen), aber anstelle jetzt mit den anderen Erben (da sind ja noch Geschwister) entweder das Erbe gemeinsam zu verwalten oder aber auseinander zu setzen, hat er zum Rundumschlag ausgeholt und erst einmal Strafanzeige erstattet. Glaubt nun, dass er als Nebenkläger zugelassen wird (was Quatsch ist) und er quasi eine Zauberfee hat, die Staatsanwältin, die für ihn die Erbauseinandersetzung betreibt, was natürlich auch Quatsch ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Seine eigene Anwältinn brachte das gefällschte Testament beim Notargericht ab.
Der Erblasser hat also selbst das Testament zum Gericht bringen lassen? Wie kann es dann gefälscht sein? Durch die Anwältin?

Zitat:
und die Bank gab Geld ohne Erbschein rauss.
Vielleicht weil es eine Vollmacht gibt?

Stefan

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