Ersatzerbe - Erbschaftssteuer

27. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elbenweib
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzerbe - Erbschaftssteuer

Guten Tag -

Ich wende mich an die hiesige Gemeinschaft, weil wir schlicht und einfach keine aussagekräftige Antwort auf unsere Frage finden konnten.

Sachlage: Meine Eltern wollen ein Berliner Testament schreiben. Ich soll darin - nach deren beiderseitigen Ableben - als alleiniger Schlusserbe eingetragen werden. Mein Lebenspartner als Ersatzerbe, falls ich vor meinen Eltern versterbe. Wir sind nicht verheiratet.

Die Frage: Sollte ich sterben, wäre ja meine Lebenspartner alleiniger Erbe nach dem Ableben meiner Eltern. Da er ja in keinem verwandschaftlichen Verhältnis zu meinen Eltern steht - welche Ernschaftssteuer - sprich' welcher Freibetrag würde dann für ihn gelten?

Aus der Erbschaftssteuertabelle sind wir nicht "schlau" geworden. Gilt mein Lebenspartner zur Kategorie "Sonstige Personen Klasse 3 " wären es 20.000 Euro Freibetrag - Sonstige Personen Klasse 1 = 100.000 Euro Freibetrag. Hilfe, hilf - Bedeutet das etwa, dass wir heiraten müssten um den Freibetrag für meinen dann letztendlich allein dastehenden Lebenspartner zu erhöhen? Ich steige da ehrlich nicht durch.

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche allen Usern eine entspanntes WE.

Liebe Grüße - Elli.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Elbenweib):
Gilt mein Lebenspartner zur Kategorie "Sonstige Personen Klasse 3 " wären es 20.000 Euro Freibetrag


So ist es.

Zitat (von Elbenweib):
Bedeutet das etwa, dass wir heiraten müssten um den Freibetrag für meinen dann letztendlich allein dastehenden Lebenspartner zu erhöhen?


Wenn Ihr heiratet, dann ist Dein Mann ein Schwiegerkind Deiner Eltern, gehört also in die Steuerklasse II.

Dich die Heirat ändert sich jedoch der Steuersatz für den Teil der Erbschaft, die den Freibetrag überschreitet.

Plant Ihr kinderlos zu bleiben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elbenweib
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Vielen Dank -

Zitat (von hh):
Dich die Heirat ändert sich jedoch der Steuersatz für den Teil der Erbschaft, die den Freibetrag
überschreitet.

- Sorry, das verstehe ich nicht so ganz.

Plant Ihr kinderlos zu bleiben?

- Ja, wir schon. Ich habe ein Kind aus erster Ehe, welches von meinen Eltern jedoch nicht bedacht werden soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Elbenweib):
Ja, wir schon. Ich habe ein Kind aus erster Ehe, welches von meinen Eltern jedoch nicht bedacht werden soll.


Dann wäre es aus steuerlicher Sicht geschickter, dieses mögliche gemeinsame Kind einzusetzen. Das hätte nämlich einen Freibetrag von 400.000€, wenn Du vorverstorben bist.

Man kann das ja auch so formulieren, dass ein ggf. vorhandenes gemeinsames Kind Ersatzerbe werden soll und nur für den Fall, dass so ein Kind nicht vorhanden ist, Dein Lebensgefährte Ersatzerbe werden soll.

Zitat (von Elbenweib):
Sorry, das verstehe ich nicht so ganz.


Wenn Ihr nicht verheiratet seid, dann beträgt der Steuersatz nach Steuerklasse III für Deinen Lebensgefährten 30%. Als Schwiegerkind in der Steuerklasse II würde der Steuersatz je nach Höhe des Erbes ggf. nur 15% betragen (§ 19 ErbStG).

0x Hilfreiche Antwort

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