Ersatzerbe - für wen?

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
PocketSun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 13x hilfreich)
Ersatzerbe - für wen?

Hallo,
ich hätte mal wieder eine Frage und versuche mich so präzise und klar wie möglich zu formulieren.

Ehepaar macht ein Testament in dem sich die Eheleute als gegenseitige Erben einsetzen. Der längerlebende erbt alles.

In Ergänzung bestimmen die Eheleute im Testament einen Schlusserben beim Tod des Überlebenden, oder gleichzeitigem Tod des Ehepaares.
Gleichanteilige Ersatzerben sind xxx.

Jetzt ist der Fall so eingetreten das erst der eigentliche Schlusserbe gestorben ist, kurz darauf der erste vom Ehepaar, und einige Wochen später der zweite des Ehepaares.

Meine Frage ist: Gelten die Ersatzerben als Erben von den Eheleuten, oder vom testamentarisch festgelegten Schlusserben?

In Hinsicht auf die Erbschaftssteuer ein wesentlicher Unterschied den es festzustellen gilt.

Ich hoffe ich hab mich einigermassen nachvollziehbar formuliert.

Danke herzlich im Vorraus :-)

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Der Erbfall tritt erst mit Tod beider Eheleute für den Schlußerben bzw. Ersatzerben ein. Hängt aber sehr von der genauen Formulierung und Grad des Schlußerben ab (pflichtteilberechtigt?).

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" Gruss aus Offenbach"

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