Ersetzt ein Testament und eine notarielle Eröffnungsniederschrift einen Erbschein?

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
trauermaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ersetzt ein Testament und eine notarielle Eröffnungsniederschrift einen Erbschein?

Wann und für was benötigt man einen Erbschein?

Ersetzt ein Testament und eine notarielle Eröffnungsniederschrift ein Erbschein?

Wie beantrage ich einen Erbschein?
Was kostet ein Erbschein?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Einen Erbschein benötigt man als Nachweis gegenüber z.B. Banken oder dem Grundbuchamt, dass man Erbe ist.

Er kann nicht durch ein testament und eine notarielle Eröffnungsniederschrift ersetzt werden.

Einen Erbschein beantragt man beim Nachlassgericht.

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#2
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Den Erbschein sollte man schnell beantragen OHNE ERbschein läuft nichts in Deutschland ! Er ersetzt sozusagen das Testament ! Beachtet aber auch das das Grundbuchamt berichtigt werden muss !

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