Erst Mieter dann Erbe ?

16. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Erst Mieter dann Erbe ?

Hallo ,

Folgende Frage habe ich wieder mal , da sich mein Opa nicht einig wird . Also er möchte sein Haus an mich vererben aber wirklich erst wenn beide Großeltern verstorben sind , jetzt soll es so eine Art Mietkauf werden , also wir zahlen Miete und im Fall des Ablebens werden wir Eigentümer . Inwiefern ist das möglich und wie sieht das dann steuerlich aus , da ich ja die Enkelin bin ? Welchen Weg müßte man einschlagen , d.h. Notar , Grundbuch u.u.u. ?

Nun erhoffe ich mir wieder Rat .

LG Heike




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Grundsätzlich ist die von Ihnen erwähnte Struktur möglich und auch sinnvoll. Das nennt sich dann Leibrente. Sie müssen auf jeden Fall vor dem Notar einen Vertrag machen, der Ihnen dann auch sagt, was beachtet werden sollte.
Auf jeden Fall sollte geklärt werden, wer für die Zahlung der Grundsteuer, Müllabfuhr usw sowie für Reparaturen und Instandsetzung zuständig ist.
Ob und in welcher Höhe Grunderwerbssteuern anfallen, kann Ihnen am ehesten das Finanzamt sagen.
Ihr kauft also und zahlt jeden Monat eine Rate. Wenn die ursprüngliche Eigentümer verstorben sind, gehört euch das Haus sofort. Es ist dann nicht Erbmasse oder Schenkung.
Wenn die Großeltern früh sterben, habt ihr gut gekauft, leben die noch lange, habt ihr schlecht gekauft.
Es gab mal einen Fall, da hat einer von einer 67jährigen auf Leibrente gekauft und die wurde dann 98 Jahre alt.
Wenn es hier nur um die sinnvollste Art der Vererbung geht, denke ich, dass die Leibrentensache für euch sinnvoll ist.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49908 Beiträge, 17497x hilfreich)

Bei einem Kauf gegen Leibrente, wirst Du ja sofort Eigentümer. Das ist ja gerade nicht gewollt von den Großeltern.

Natürlich kannst Du einen ganz normalen Mietvertrag abschließen. Solange Du mindestens 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlst, ist das auch steuerlich kein Problem.

Die Vererbung an Dich können die Großeltern per Testament regeln. Wenn Du sicher gehen willst, dass das Testament nicht mehr geändert werden kann, dann muss daraus ein Erbvertrag (Notar) gemacht werden.

Bedenken sollte man dann allerdings, dass den leiblichen Kindern Deiner Großeltern ein Pflichtteil zusteht in Höhe der Hälfte des Wertes des Hauses.

Wie man am Vorschlag von sika0304 und meinem Vorschlag sieht, gibt es also verschiedene Möglichkeiten, wie man so etwas macht. Die genaue Ausgestaltung müsst Ihr Euch überlegen.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Aber die Leibrentenregelung würde ja ermöglichen, dass die Großeltern bis zum jeweiligen Versterben im Haus bleiben und der Enkel erst danach "ran" kommt. Durch meine Regelung könnte man den "Pflichtteil" für das Haus doch aus dem Erbe bekommen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49908 Beiträge, 17497x hilfreich)

Ein Kauf auf Leibrente ist ein sofortiger Kauf mit sofortigem Eigentumsübergang. Die Großeltern müssten sich zusätzlich ein Wohnrecht eintragen lassen, wenn sie weiterhin dort wohnen möchten.

Allerdings handelt es sich dann auch tatsächlich um einen Kauf und nicht um eine Erbschaft oder eine Schenkung. Dabei muss allerdings die Leibrente in einem angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert des Hauses stehen, da es sich andernfalls um eine Teilschenkung handelt.

Ein Kauf auf Leibrente oder eine Miete mit anschließender Erbschaft sind zwei völlig unterschiedliche Dinge mit auch völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen.

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