Evtl. falsche Eintragungen im Grundbuch nach 50 Jahren noch änderbar?

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Evtl. falsche Eintragungen im Grundbuch nach 50 Jahren noch änderbar?

Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir bei meinem Problem helfen.
Mich hat ein Notar kontaktiert, ob ich bereit wäre meinen Anteil im Grundbuch an die Schwester meiner Uropas zu übertragen, als Begründung gab er an, dass der Vater von meiner Ur-Opa, also mein Ur Uropa im Testament verfügt hat, das mein Ur-Opa und eine seine Schwestern sich den Hausrat und das ca. 4000 Mark erben und die 3. Schwester 50% des Hauses und des Grundstückes.
Laut Notar hätte Damals, der Erbfall ist Ende der 60er Jahre in der DDR eingetreten zwischen den Geschwistern ein Vermächtnisvertrag abgeschlossen werden sollen, da dies nicht passiert ist, sind alle 3 Geschwister zu gleichen Teilen in das Grundbuch eingetragen wurden.

Nun da die Schwester meines Ur-Opas im Pflegeheim ist, soll das Haus nun verkauft werden und alle Nacherben der beiden Geschwister denen im Testament das Haus nicht zugesprochen bekam sollen nun in einem Vermächtnisvertrag erstellen, so das die Schwester alleine zu 50% im Grundbuch steht.

Kann man nach so langer Zeit noch einen Vermächtnisvertrag verlangen, oder ist hier evtl. Verjährung eingetreten, sodass selbst wenn die Eintragung im Grundbuch falsch wäre, der jetzige Zustand beibehalten wird.
Ich würde meinen Anteil dann lieber auch Verkaufen, wenn ein Käufer gefunden wird und würde Ihn nur ungern für nichts hergeben, es ist das Elternhaus meines Ur-Opas.

Ich habe was von meiner Endgültigen Verjährungsfrist von 30 Jahren gehört kommt diese evtl. hier zum Tragen?

besten Dank für eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Handelt es sich im Testament bezüglich des Hauses um ein Vermächtnis oder um eine Teilungsansordnung?

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Mir liegt das Testament nicht vor, der Notar wollte erst Rücksprache halten ob er mir eine Kopie zu senden darf.
Er sagte, das darin steht, das mein Uropa und seine Schwester A den Hausrat und das Geld von ca. 4000 Mark bekommen sollen und Schwester B den 50% am Haus, die anderen 50% gehen nach einer anderen Erblinie.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Jetzt ist immer noch nicht klar, ob ein Vermächtniserfüllungsvertrag abgeschlossen werden soll oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag.

Bei einem Vermächtniserfüllungsvertrag wären die Ansprüche verjährt. Eine Erbauseinandersetzung unterliegt dagegen keiner Verjährung.

Da der Uropa aber offenbar als Teil einer Erbengemeinschaft im Grundbuch steht, gehe ich davon aus, dass es um einen Erbauseinandersetzungsvertrag geht.

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der Notar spar von einem Vermächtnisvertrag.
Ich hoffe der Notar bekommt die Erlaubnis mir das Testament von damals zu überlassen, denn ohne Unterlagen ist es schwer die richtige Entscheidung zu treffen.

Kann man aber jetzt schon festhalten, das ein Vermächtsvetrag nicht mehr gefordert werden kann, die Erbauseinandersetzung aber schon, so, dass ich meinen Anteil kostenlos an Schwester B übertragen muss, oder kann ich meinen Anteil, auch wenn evtl. widerrechtlich mein Uropa ins Grundbuch eingetragen wurde verkaufen, wenn die Erbgemeinschaft einen Käufer gefunden hat?

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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

@hh
Nach nochmaligen Nachfragen hat mit dem Notar mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit seinem Auftraggeber die Unterlagen, insbesondere das Testament mir nicht zur Verfügung stellen kann.
Habe daher nun mitgeteilt, das für mich die Sache damit erledigt ist.

Würdest du doch auch machen, wenn man keine Einblicke in die Unterlagen bekommt um feststellen zu können, ob die Eintragung damals wirklich falsch war, oder?

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