Fairness bei Grundstücksverkauf durch Eltern - Geschwister

30. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.08.2024 17:34:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fairness bei Grundstücksverkauf durch Eltern - Geschwister

Hallo zusammen,

aktuell haben wir folgende Situation in unserer Familie:

Meinen Eltern gehört ein 529m² großes Grundstück mit dem Bodenrichtwert von 680€/m² und ist bereits voll erschlossen.

Sie möchten es an meine Schwester verkaufen und dafür einen geringeren Wert als den Marktwert erhalten (Bodenrichtwert oder noch weniger), da ihnen wichtig ist, dass das Grundstück in der Familie bleibt. Zusätzliche Absichten im Rahmen einer zukünftigen Pflege meiner Eltern durch meine Schwester gibt es nicht.

Das verstehe ich auch aber mir stellt sich nun die Frage, ob das für die beiden anderen Geschwister (meinen Bruder und mich) fair ist, wenn das so durchgeführt wird.

Im Endeffekt denke ich, dass das Grundstück zum Marktpreis (Bodenrichtwert + X) verkauft werden sollte, damit später im Rahmen der Erbfolge Fairness bestehen bleibt. Zusätzlich würde sich meine Schwester auch die Grunderwerbssteuer sparen, die ja normalerweise bei Grundstückskauf von Fremden anfallen würde.

Was haltet ihr für fair und wie würdet ihr der Sache begegnen, damit das zu keinem Streit führt?

Danke euch allen im Voraus und falls noch Punkte offen sind einfach melden :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5650 Beiträge, 2518x hilfreich)

Zitat (von krissi2705):
Was haltet ihr für fair und wie würdet ihr der Sache begegnen, damit das zu keinem Streit führt?


Ich halte für fair, dass die Eltern mit ihrem Eigentum machen können, was sie wollen.

Und ich würde keinen Streit anfangen, selbst wenn meine Eltern das Grundstück meiner Schwester schenken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von krissi2705):
ob das für die beiden anderen Geschwister (meinen Bruder und mich) fair ist, wenn das so durchgeführt wird.

Das ist keine juristische Frage sondern eine philosophische.

Jedenfalls können die Eltern juristisch gesehen mit ihrem Alleineigentum machen was sie wollen, die Kinder haben da kein Mitspracherecht.



Zitat (von krissi2705):
wie würdet ihr der Sache begegnen, damit das zu keinem Streit führt?

Schlicht und einfach akzeptieren, das man kein Mitspracherecht hat, was das Alleineigentum anderer angeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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