Falscher Grundbucheintrag und dessen Missbrauch zur Zwangsversteigerung?

11. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
SabineFX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Grundbucheintrag und dessen Missbrauch zur Zwangsversteigerung?

Nicht notarielles Testament der Erblasserin bestimmt, Person A bekommt Haus und Person B bekommt Geldwert.
Richterin stellt Erbschein aus wo Person A und Person B hälftiger Erbe ist.
Das Grundbuch Amt schreibt bezüglich dieses Erbscheines, beide Personen (Person A und B) in das Grundbuch zu 50% ein ,unter Missachtung des Testamentes.
Person B missbraucht nun diesen unrichtigen Grundbucheintrag und bedroht Person A mit Zwangsversteigerung des Hauses.
Wie wäre die beste Variante um die Zwangsversteigerung zu verhindern.
1. Feststellungsklage und sich die Testament Festlegungen bestätigen lassen
2. Verfahren zur Änderung des falschen Grundbuch Eintrages
3. Gar nichts machen und Zwangsversteigerungsverfahren abwarten und in Widerspruch gehen
Hat Jemand Erfahrungen in einem solchen oder ähnlichen Fall?
Mit freundlichen Grüssen Sabine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von SabineFX):
Das Grundbuch Amt schreibt bezüglich dieses Erbscheines, beide Personen (Person A und B) in das Grundbuch zu 50% ein ,unter Missachtung des Testamentes.

Es ist korrekt, dass beide Erben im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundbucheintragung lautet A und B - in Erbengemeinschaft -.

A und B müssen einen notariellen Vermächtiserfüllungsvertrag beurkunden lassen. B ist zur Mitwirkung verpflichtet. Ggf. muss die Zustimmung eingeklagt werden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von SabineFX):
1. Feststellungsklage und sich die Testament Festlegungen bestätigen lassen


Wohl eher eine Erbteilungsklage.

Zitat (von SabineFX):
2. Verfahren zur Änderung des falschen Grundbuch Eintrages


Der Grundbucheintrag ist richtig.

Zitat (von SabineFX):
3. Gar nichts machen und Zwangsversteigerungsverfahren abwarten und in Widerspruch gehen
Hat Jemand Erfahrungen in einem solchen oder ähnlichen Fall?


Das ist auch nicht unbedingt sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

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