Sehr geehrte Damen und Herren...Ich habe eine Frage...Mein Bekannter ist Witwer und wohnt weiterhin in dem Haus seiner verstorbenen Frau.Seine beiden Kinder auch...Das eine Kind will jetzt ausziehen und möchte ausbezahlt werden...Wie läuft das von statten?
P.S.Erbschein liegt noch nicht vor...
Familienstreit immobilie
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wenn es kein Testament gab, erbt der Ehemann 50%, die Kinder jeweils 25%. (Aus "Haus seiner verstorbenen Frau" lese ich, dass der Mann bisher kein Eigentum an dem Haus hatte.) Je nach Ausgestaltung der Ehe könnte noch Zugewinnausgleich relevant sein. Immobilien haben ja teilweise erheblich an Wert gewonnen in den letzten Jahren.
Für das Haus bilden der Ehemann und die beiden Kinder eine Erbengemeinschaft. Das Kind, das ausziehen will, muss sich nun mit den beiden anderen auf einen Betrag einigen und ausscheiden. Ist das nicht erfolgreich, muss das Haus zwangsversteigert werden und der Ertrag wird unter den Erben entsprechend der Anteile aufgeteilt.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort...Kann man diees Auszahlung auch in monatlichen Teilbeträge gewährleisten?
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Wenn der andere Sohn zustimmt, kannst Du die auch in Eiern, selbstgemachtem Bier und Gartenarbeit abzahlen. Ihr seid Euch dann ja einig.
Der Knackpunkt ist, wenn Ihr Ihr Euch nicht einig seid. Dann habt Ihr ÜBERHAUPT kein Recht, den Sohn auzubezahlen, sondern die Immobilie muss verkauft werden und jeder von Euch erhält Geld aus dem Erlös, egal wie hoch oder niedrig der ausfällt. Natürlich steht jedem von Euch auch frei, selbst Käufer zu werden, aber eben auch in Konkurrenz zu Fremden.
Es gibt bei der ganzen Sache auch mehrere Variationen, die mit mehr oder weniger Notareinsatz auskommen, dementsprechend teurer oder billiger sind. Grundsätzlich wird es natürlich um so billiger, je einiger Ihr Euch seid.
Vielleicht kann jemand anderes mehr erklären.
Zugewinn nach dem Tod? Wie denn das?
wirdwerden
ZitatZugewinn nach dem Tod? Wie denn das? :
wirdwerden
Nicht nach dem Tod. Vor dem Tod. Wenn die Frau das Haus im Wert von 50000 Euro in die Ehe mit Zugewinngemeinschaft eingebracht hat, und das Haus nun 150000 Euro wert ist, dann sind diese 150000 Euro nicht vollständig Erbmasse, oder? Wie sich das genau ausstaltet, weiß ich nicht, deswegen formulierte ich vorsichtig "könnte relevant sein". Ich würde tippen, dass die 100000 Euro Zugewinn sind, von dem 50000 Euro schon dem mann gehören, also 100000 Euro zu erben sind. Ob das so funktioniert, keine Ahnung. Würde jedenfalls bedeuten, dass auf lange Sicht durch Inflation auch bei Zugewinngemeinschaften ein Erheblicher Teil des eingebrachten Vermögens ins Eigentum des Ehepartners übergeht.
Zitat:Nicht nach dem Tod. Vor dem Tod. Wenn die Frau das Haus im Wert von 50000 Euro in die Ehe mit Zugewinngemeinschaft eingebracht hat, und das Haus nun 150000 Euro wert ist, dann sind diese 150000 Euro nicht vollständig Erbmasse, oder?
Doch.
Zitat:Wie sich das genau ausstaltet, weiß ich nicht, deswegen formulierte ich vorsichtig "könnte relevant sein". Ich würde tippen...
Dann hast Du falsch getippt.
Sollte kein Testament vorhanden sein, ist der Überlebende zu 1/4 Erbe, desweiteren erhöht sich dieser Erbteil sozusagen als pauschaler Zugewinn.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1931.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html
Zunächst sollte erst mal geklärt werden, wer überhaupt Erbe geworden ist.
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