Familienvater stirbt - kein Testament

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 41x hilfreich)
Familienvater stirbt - kein Testament

Ich habe folgende Frage:
angenommen ein Familienvater stirbt - das eigene Haus ist noch nicht abbezahlt und es gibt kein Testament.
Es Erben dann die Ehefrau und die zwei minderjährigen Kinder.
Kann die Frau das Haus verkaufen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Sie selbst kann das Haus nicht alleine verkaufen, denn es gehört ihr ja nicht alleine. Sie kann aber sehr wohl auf eine Auszahlung des Wertes bestehen und dazu müsste dann das Haus (z.B. an die Miterben) verkauft werden. Ich vermute mal, der Mutter gehören 75% und den Kindern zusammen 25%, der Mutter werden vor dem Erbe also schon 50% gehört haben, richtig?



-- Editiert von micbu am 11.05.2016 13:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 41x hilfreich)

Die Miterben sind in dem Fall Kindergarten bzw Grundschulkinder.
Das Haus wurde gemeinsam von den Eheleuten gekauft.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat:
Es Erben dann die Ehefrau und die zwei minderjährigen Kinder.

Die Witwe erbt zur Hälfte und die andere Hälfte erben die Kinden zusammen zur anderen Hälfte (gesetzlicher Güterstand).
Zitat:
Kann die Frau das Haus verkaufen?

Da die Kinder minderjährig sind, geht das nicht so einfach. Der Notar ist der richtige Ansprechpartner.
Zitat:
Sie kann aber sehr wohl auf eine Auszahlung des Wertes bestehen...

Das ist falsch, es gibt keinen Anspruch auf Auszahlung.
Zitat:
Ich vermute mal, der Mutter gehören 75% und den Kindern zusammen 25%, der Mutter werden vor dem Erbe also schon 50% gehört haben, richtig?

Wenn dem so wäre, ist die Mutter zur Hälfte Eigentümerin und die Erbengemeinschaft, bestehend aus Mutter und Kinder zur anderen Hälfte - in Erbengemeinschaft -.

-- Editiert von cruncc1 am 11.05.2016 20:23

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich verstehe, die Witwe erbt Hälfte und die Kinder zusammen die andere Hälfte.
Was macht die Witwe wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist und Sie die Abtragungen nicht stemmen kann.
Wann kann die Witwe das Haus verkaufen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat:
Wann kann die Witwe das Haus verkaufen?

Die Witwe und die Erbengemeinschaft kann das Haus verkaufen. Da die Kinder noch minderjährig sind, muss ggf. ein Verfahrenspfleger bestellt werden, der die Kinder vertritt. Der Verkauf muss vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Wie ich bereits geschrieben habe, kann man sich hierzu bei einem Notar erkundigen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.220 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.