Festlegung Grundbesitzwert Finanzamt zewcks Schenkungssteuer

29. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
anton59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Festlegung Grundbesitzwert Finanzamt zewcks Schenkungssteuer

guten Tag,

wie sähe es aus wenn:

Aufgrund Schenkung setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert neu fest.
Neubarwert 1969 = 128.000 DEUTSCHE MARK bezahlt
Das FA setzt nun den Gebäuderegel-Herstellungswert auf 239.000 EURO fest ( 2015 )
abzügl. Alkterswertminderung, etc kommt das FA immer noch auf 126.000 EURO.

Einige Berechnungsfehler wurden zudem festgestellt.
Nun die Frage:

Wäre es kostengünstiger das Ganze über einen Anwalt laufen zu lassen und Widerspruch einzulegen? Ich denke, die Kosten für einen vereidigten Gutachter incl. Anwalt, müsste der Verlierer, sprich das FA zahlen. Als Verlierer - da bin ich mir zu 100% sicher.

besten dank,

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das FA setzt nun den Gebäuderegel-Herstellungswert auf 239.000 EURO fest ( 2015 )
abzügl. Alkterswertminderung, etc kommt das FA immer noch auf 126.000 EURO.


Klingt doch schlüssig. Den tatsächlichen Wert so eines Hauses, wenn es einigermaßen instand gehalten wurde, würde ich eher höher schätzen.

Zitat:
Wäre es kostengünstiger das Ganze über einen Anwalt laufen zu lassen und Widerspruch einzulegen?


Kostengünstiger als was?

Zitat:
Ich denke, die Kosten für einen vereidigten Gutachter incl. Anwalt, müsste der Verlierer, sprich das FA zahlen. Als Verlierer - da bin ich mir zu 100% sicher.


Die Wahrscheinlichkeit liegt aber nicht bei 100%. Schon gar nicht werden die Kosten für den Gutachter übernommen. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an. Warum bist Du Dir eigentlich so sicher, dass das FA verliert?

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