Hallo zusammen,
ich hab hier einen etwas kuriosen Fall. Vor etwa 11 Jahren verstarb der Erblasser, da dieser nicht deutscher Nationalität war, wurde die Erbmasse mittels einmaligem Urteil verteilt (Ehepartner 1/2 sowie die beiden Kinder je 1/4). Zur Erbmasse gehörte auch ein fertig gestelltes Haus, sowie ein Anbau (Neubau im Rohbau). Deutsches Erbrecht kam bei der Verteilung nicht zur Anwendung. Die Erbengemeinschaft stellte diesen Rohbau dann fertig. Zur Fertigstellung des Rohbaus wurden jedoch weitestgehend Mittel des verbliebenen Ehepartners verwendet welche nicht zur Erbmasse nach Erbschein gehörten (Lebensversicherung des Verstorbenen zu Gunsten der verbliebenen Ehepartners, sowie vorheriges Erbe der Eltern). Anfangs war noch ein harmonisches Zusammenleben möglich, dies hat sich jedoch zwischenzeitlich geändert. Alle Parteien haben während der Zeit des Zusammenlebens an der Bedienung von Verbindlichkeiten gegenüber finanzierenden Banken sowie gegenüber Gemeinden hinsichtlich der Grundsteuer etc. mitgewirkt.
Nun tragen sich Teile der Erbengemeinschaft mit dem Gedanken dieselbige aufzulösen, im Zweifel mittels Teilungsversteigerung. Im Grundbuch ist die Verteilung des Grundstück wie oben genannt eingetragen. Der Ehepartner äußerte jedoch den Anspruch das von ihm eingebrachtes persönliches Vermögen zur Fertigstellung der Immobilie nicht unter die Verteilung fällt und vor Verteilung ihm erstattet werden müsste. Dieses würde somit das zu verteilende Vermögen nach Teilungsversteigerung signifikant reduzieren. Die im Erbschein geführten Werte weichen ja mittlerweile wesentlich von dem tatsächlichen Wert der Immobilie ab.
Ist dieses Anspruchsdenken des Ehepartners gerechtfertigt bzw. gibt es Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen?
Ich verzweifele hier gerade etwas, Google ist auch nicht sehr hilfreich.
Grüße Ahriman
Feststellung Erbteil am Haus nach 11 Jahren
19. März 2019
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Frage vom 19. März 2019 | 10:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feststellung Erbteil am Haus nach 11 Jahren
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. März 2019 | 13:57
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Es gilt die Verteilung im Grundbuch.
D.h. bei Teilungsversteigerung wird der Erlös gemäß den eingetragenen Anteilen aufgeteilt.
ZitatDer Ehepartner äußerte jedoch den Anspruch das von ihm eingebrachtes persönliches Vermögen zur Fertigstellung der Immobilie nicht unter die Verteilung fällt und vor Verteilung ihm erstattet werden müsste. :
Das hätte entsprechend im Grundbuch vermerkt werden müssen.
#2
Antwort vom 19. März 2019 | 15:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Unter welcher Abteilung hätte dies dann im Grundbuch vermerkt werden müssen?
Und jetzt?
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