Fiskalisches Erbrecht - wer ist zuständig

5. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
DanielDaniel
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Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiskalisches Erbrecht - wer ist zuständig

Hallo zusammen,
ich hänge in einer Erbsache fest und komme hier einfach nicht weiter....

Kurz dargestellt um was es geht:
Mein Großvater ist verstorben - hier bin ich Erbe (Erbschein liegt vor)

Bei der Klärung des Erbes (Haus ist vorhanden) wurde festgestellt, das meine Großmutter ebenfalls im Grundbuch als Eigentümerin an dem Haus eingetragen ist.
Großmutter ist aber bereits ebenfalls verstorben - hier haben alle möglich Erben (Kinder, Enkel,. etc.) das Erben ausgeschlagen - einzig ihre Schwester hat sich nicht weiter gemeldet und ist somit Erbin geworden.

Dies Dame (Schwester der Großmutter) ist ebenfalls (vor 2 Jahren) verstorben und hat mittels Testament ihre Kinder vom Erbe geschlossen - hier wurde auch ein Erbscheinsantrag der Kinder gestellt , der vom Nachlaßgericht aber abgelehnt wurde (Begründung ist das Testament, was entsprechend ggü. den Kindern formuliert wurde).
Nun gibt es auf der Seite der Schwester meiner Großmutter keine Erben mehr - also tritt hier der Staat (fiskalisches Erbrecht) in Kraft.

Und nun meine Frage:

Das Haus steht (beispielhaft) in München -also Bayern-
Die verstorbene Schwester meiner Großmutter wohnte letztmalig in Frankfurt - also Hessen-
Die verstorbene Oma wohnte in Köln -also NRW-

Wer bzw. welches Bundesland ist denn nun der richtige Ansprechpartner ?
Es geht rein um die Klärung / Übernahme der Erbseite "Schwester der Großmutter"

Schwieriger Fall, der mich echt an den Rand der Verzweiflung bringt...

Freue mich auf Euer Feedback
Daniel




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50274 Beiträge, 17593x hilfreich)

Zunächst einmal ist das Nachlassgericht der Ansprechpartner, das im ersten Schritt erst einmal feststellen muss, dass der Fiskus Erbe ist.

Außerdem muss für die Schwester der Großmutter ein Erbschein beantragt werden, mit dem sie als Erbin festgestellt wird.

Zitat (von DanielDaniel):
Großmutter ist aber bereits ebenfalls verstorben - hier haben alle möglich Erben (Kinder, Enkel,. etc.)

Der Großvater auch? Oder waren die Beiden nicht miteinander verheiratet?

Zitat (von DanielDaniel):
mittels Testament ihre Kinder vom Erbe geschlossen

Gibt es Enkel? Wurden die auch ausgeschlossen?

-- Editiert von User am 5. Dezember 2025 14:36

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50274 Beiträge, 17593x hilfreich)

Außerdem müsstest mindestens Du selbst, vielleicht auch weitere Personen Erbe 2. Ordnung nach der Schwester Deiner Großmutter sein. Für ein Erbrecht des Fiskus sehe ich daher keinen Raum, wenn die Darstellung vollständig ist.

Ich gehe dabei davon aus, dass die Schwester nach der Großmutter verstorben ist.

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#3
 Von 
DanielDaniel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Außerdem muss für die Schwester der Großmutter ein Erbschein beantragt werden, mit dem sie als Erbin festgestellt wird.


Für die Schwester der Großmutter wurde ja bereits versucht ein Erbschein zu beantragen, dieser wurde vom Nachlaßgericht abgelehnt, da das Testament die Kinder "enterbt" - also (für mich als Laien) endet dann hier die Erbfolge (sieht auch mein Rechtsanwalt auch), nur wer ist denn der Ansprechpartner (auf Seiten des Staates) für die Klärung?
Wir haben ja in der Konstellation 3 Nachlässe (Opa - hier bin ich ja Erbe / Oma - hier erbt die Schwester / Schwester - die ja auch verstorben - keine Erben / also erbt der Staat) - hängt alles zusammen & Frage ist wie ich das Haus loswerde (gehört ja 1/2 mir, aus dem Nachlaß vom Opa) bzw. die Oma aus dem Grundbuch bekommen
Grüße in dir Runde sendet
Daniel

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#4
 Von 
DanielDaniel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Außerdem müsstest mindestens Du selbst, vielleicht auch weitere Personen Erbe 2. Ordnung nach der Schwester Deiner Großmutter sein. Für ein Erbrecht des Fiskus sehe ich daher keinen Raum, wenn die Darstellung vollständig ist.

das hatten wir auch -als erstes- beantragt - diese wurde ebenfalls vom Nachlaßgericht abgelehnt, da es ja Kinder der Erblasserin gibt . Als die Kinder den Ebscheinantrag gestellt haben, wurde dieser mit dem Verweis auf das Testament (in dem expliziert die Kinder enterbt / beschimpft wurden) abgelehnt..... und somit ist hier einfach kein Erbe mehr vorhanden = Staat erbt......

Ich gehe dabei davon aus, dass die Schwester nach der Großmutter verstorben ist.


Ja, die Schwester ist "später" verstorben - hat sich aber nie irgendwie gerührt bzw. ich meine sie wurde nie richtig informiert / kontaktiert

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50274 Beiträge, 17593x hilfreich)

Zitat (von DanielDaniel):
da das Testament die Kinder "enterbt"

Also sind weder Enkel, noch Geschwister, Nichten Neffen usw. enterbt?
Wenn es Enkel gibt, dann erben die, ansonsten sind die Erben 2. Ordnung in der Erbfolge.

Zitat (von DanielDaniel):
also (für mich als Laien) endet dann hier die Erbfolge

Nein, natürlich nicht. Dazu müsste die Schwester der Großmutter sämtliche Verwandten enterbt haben.
Tatsächlich wäre der Wortlaut des Testamentes interessant.

Zitat (von DanielDaniel):
sieht auch mein Rechtsanwalt auch

Keine Ahnung, wie der auf so eine Idee kommt. Entweder irrt er sich oder der Sachverhalt wurde falsch dargestellt.

Zitat (von DanielDaniel):
nur wer ist denn der Ansprechpartner (auf Seiten des Staates) für die Klärung?

Erste einmal das Nachlassgericht. Das müsste feststellen, dass es keine Erben gibt und das deswegen der Staat erbt. Da es aber Erben gibt,...

Zitat (von DanielDaniel):
Wir haben ja in der Konstellation 3 Nachlässe

Richtig

Zitat (von DanielDaniel):
Opa - hier bin ich ja Erbe

Richtig, dafür gibt es bereits einen Erbschein, d.h. der Fall ist erledigt.

Zitat (von DanielDaniel):
Oma - hier erbt die Schwester / Schwester

Richtig, und dafür gibt es scheinbar noch keinen Erbschein, also muss der noch beantragt werden.

Zitat (von DanielDaniel):
Schwester - die ja auch verstorben - keine Erben / also erbt der Staat

Laut bisheriger Darstellung gibt es aber Erben für die auch ein Erbschein beantragt werden müsste.

Aber selbst wenn die bisherige Darstellung des Sachverhaltes falsch ist und der Staat tatsächlich erbt müsste dies erst einmal durch das Nachlassgericht festgestellt werden. Erst danach kann man über weitere Schritte nachdenken.

Zitat (von DanielDaniel):
Frage ist wie ich das Haus loswerde (gehört ja 1/2 mir, aus dem Nachlaß vom Opa) bzw. die Oma aus dem Grundbuch bekommen

Indem die beiden fehlenden Erbscheine beantragt werden.

Zitat (von DanielDaniel):
Ja, die Schwester ist "später" verstorben - hat sich aber nie irgendwie gerührt bzw. ich meine sie wurde nie richtig informiert / kontaktiert

Dann ist sie Erbin der Oma geworden.
Offenbar hat sie durch die nicht erfolgte Ausschlagung keine Nachteile erlitten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50274 Beiträge, 17593x hilfreich)

Ein schönes Beispiel, wie ein Negativtestament auszulegen ist findet man im Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.09.2015 (Az.: 6 O 305/15).

Darin wird ganz klar dargelegt, dass bei einem Negativtestament nur diejenigen enterbt sind, die benannt wurden. Entferntere Verwandte hätten geerbt, wenn das Testament nicht auch noch den Satz "Es ist mein letzter Wille daß andere entfernte Verwandte nichts vom ganzen Vermögen erhalten." enthalten hätte.

Wenn also die Schwester im Testament nur formuliert hat, dass ihre Kinder enterbt sein sollen, dann bedeutet das gleichzeitig, dass alle anderen Verwandten nicht enterbt sind. Gibt es andere Erben 1. Ordnung (Enkel, Urenkel), dann erben die, ansonsten erben die Erben 2. Ordnung, zu denen auch Du gehörst.

Daher nochmal genau prüfen, welchen Wortlaut das Testament der Schwester Deiner Oma hat.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielDaniel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch mal das Testament der Schwester gelesen - hier steht explizit das sie alle Verwandten, kinder und alle Abkömmlinge enterbt….

Ich war auch der Meinung, das ich dann als Erbe 2tem Grades das Erbe antreten kann (dann wäre ja alles erledigt), doch der Antrag wurde vom Amtsgericht mit der Begründung das ich in keinem Verwandtschaftsverhältnis zur Schwester stehe… angelegt…..

Ich weiß da langsam nicht weiter - für mich handelt es sich hier eindeutig um „Verfahrensfehler"…. Nur was kann ich tun ??

Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50274 Beiträge, 17593x hilfreich)

Zitat (von DanielDaniel):
hier steht explizit das sie alle Verwandten, kinder und alle Abkömmlinge enterbt….

Also sind nicht nur die Kinder, sondern alle Verwandten enterbt. Dann erbst Du natürlich auch nicht, denn Du bist der Großneffe der Schwester Deiner Oma und somit ein Verwandter.

Zitat (von DanielDaniel):
Ich weiß da langsam nicht weiter - für mich handelt es sich hier eindeutig um „Verfahrensfehler"…. Nur was kann ich tun ??

Wenn die Schwester tatsächlich alle Verwandten enterbt hat, dann greift das Fiskalerbrecht. Erbe ist dann das Bundesland des letzten Wohnsitzes, also Hessen.

Wie bereits dargestellt, muss aber das Erbrecht des Bundeslandes zunächst durch das Nachlassgericht festgestellt werden. Außerdem muss durch Beantragung eines Erbscheins festgestellt werden, dass die Schwester die Erbin Deiner Oma ist.

Erst danach kann man sich kann man sich an das Bundesland Hessen wenden und dann geht es hier:
https://lbih.hessen.de/service-center/fuer-immobilieninteressenten/fiskalerbschaften
weiter, wobei die LBIH nur die Immobilien verwaltet und vermarktet. Eigentlich zuständig für Fiskalerbschaften ist die OFD Frankfurt, Referat Fiskalerbschaften.

-- Editiert von User am 5. Dezember 2025 22:26

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DanielDaniel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Top - dann bin ich ja auf dem richtigen Weg - 1000 Dank für den Support!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3567 Beiträge, 1372x hilfreich)

Du könntest auch eine Teilungsversteigerung in Betracht ziehen.

Nur so als Denkanstoß. Das muss aber nicht immer sinnvoll sein...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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