Kann ich eine Forderung von über 10.000 Euro in mehreren Verfahren fordern (Grenze ist glaub ich bei 5000) damit ich nicht zum Landgericht muss und einen Awalt einsetzen muss.
die Sachlage ist eindeutg beweisbar.
danke
gruss
grobi
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"ae"
Forderung aufteilen
8. Oktober 2009
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Frage vom 8. Oktober 2009 | 18:07
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung aufteilen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2009 | 18:28
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
dazu hab ich den eindruck das anwälte echt nur verteidiger sind.
sie biten an den pflichtteil zu bekommen das testament anzufechten............alles nur gegen den erben.
wenn ich als erbe anrufe werd ich nicht korrekt beraten.
was soll das.
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"ae"
#2
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
quote:
Kann ich eine Forderung von über 10.000 Euro in mehreren Verfahren fordern
Nein!
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 13:28
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
Sicher kannst du auch nur einen Teilbetrag einklagen. Danach kannst du einen weiteren Teilbetrag einklagen.
Du kannst aber nicht zwei gleiche Verfahren zusammen laufen lassen.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#4
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
quote:
Sicher kannst du auch nur einen Teilbetrag einklagen. Danach kannst du einen weiteren Teilbetrag einklagen.
Das wird auch nicht gehen.
Wenn ich z.B. jemandem ein Auto für 9.000€ verkauft habe, dann kann ich nicht zuerst nur 4.500€ einklagen und während des Prozesses oder danach weitere 4.500€, nur um zu vermeiden, dass man vor dem Landgericht klagen muss.
Wenn man während des ersten Prozesses eine zweite Klage nachreicht, dann werden die Verfahren zusammen gelegt und landen dann auch vor dem Landgericht.
Wenn man dagegen erst nach Rechtskraft des ersten Urteils auf den zweiten Teil klagt, dann wird sich der Beklagte auf Verwirkung berufen können, wenn bis dahin nicht ohnehin Verjährung eingetreten ist.
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" "
#5
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 15:24
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 14x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 16:27
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
quote:
Wenn man dagegen erst nach Rechtskraft des ersten Urteils auf den zweiten Teil klagt, dann wird sich der Beklagte auf Verwirkung berufen können, wenn bis dahin nicht ohnehin Verjährung eingetreten ist.
Ich kann jederzeit erklären das nur ein Teil jetzt fällig ist. Die Gegenseite wird da kaum wiedersprechen denn die widerspricht ja der gesamten Forderung.
Und auch wenn Gerichts langsam sind müsste das innerhalb der Verjährung gehen.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
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