Forderungen vererben

31. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Forderungen vererben

Gehen Forderungen mit oder ohne Titel automatisch als Erbschaft auf die Nachkommen über,
oder wie müssen diese vor dem Ableben rechtzeitig vererbt werden, mit Testament, notarielle Forderungsabtretung, Titelumschreibung, ... ?


Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Erben treten an die Stelle des Erblassers.
Wer die "vollstreckbare Ausfertigung" in Besitz hat
kann vollstrecken lassen.
Wurden berechtigte Forderungen noch nicht tituliert,
müssen die Erben anstelle des Verstorbenen klagen.


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