Gehen Forderungen mit oder ohne Titel automatisch als Erbschaft auf die Nachkommen über,
oder wie müssen diese vor dem Ableben rechtzeitig vererbt werden, mit Testament, notarielle Forderungsabtretung, Titelumschreibung, ... ?
Forderungen vererben
31. März 2012
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Frage vom 31. März 2012 | 10:04
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Forderungen vererben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 31. März 2012 | 13:02
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Die Erben treten an die Stelle des Erblassers.
Wer die "vollstreckbare Ausfertigung" in Besitz hat
kann vollstrecken lassen.
Wurden berechtigte Forderungen noch nicht tituliert,
müssen die Erben anstelle des Verstorbenen klagen.
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