Forderungen vom verstorbenen Vater

18. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hesse1984
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen vom verstorbenen Vater

Guten Abend

Folgender Sachverhalt:

Vor ca. 2 Jahren ist der Vater von meiner Frau bei einem tragischen Arbeitsunfall ums Leben gekommen. Ihr Vater ist zu Lebzeiten in die Privatinsolvenz gegangen, weil er einen damaligen Kredit und andere Schulden aufgrund von Arbeitslosigkeit und anderen Sachen nicht zurückzahlen konnte. Zum Todeszeitpunkt war er ca. schon seit drei Jahren in der Insolvenz.

Heute hat meine Frau einen Brief erhalten, in dem die offenen Forderungen gegenüber ihrem Vater aufgelistet waren und sie wurde gebeten sich mit ihnen in Verbindung zu setzen um zu klären, wie die Forderungen beglichen werden sollen.
-Die Mutter meiner Frau ist aufgrund von Berufsunfähigkeit Frührentnerin und bezieht noch zusätzlich Witwenrente.

-Meine Frau ist Hausfrau und Mutter eines 6 Monate alten jungen und ist zur Zeit nicht erwerbstätig.

Sie hat noch drei weitere Geschwister, wobei einer von ihnen noch minderjährig ist (15 Jahre alt).

Die Erbschaft wurde von der Familie nicht abgetreten.
Zum Todeszeitpunkt ihres Vaters waren wir schon verheiratet.

Meine Frage ist nun ob die Familie diese Forderungen begleichen muss, und wenn ja wie groß wäre der Anteil meiner Frau?

Müsste ich als Ehemann eventuell für ihren Anteil aufkommen , weil sie nicht erwerbstätig ist?

Kann man noch im nachhinein das Erbe abtreten?


Hoffe das ich den Sachverhalt einigermaßen wiedergeben konnte.

Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Ereblassers erfolgen. Auf irrtümliche Annahme wird man sich hier auch kaum berufen können, da die Überschuldung des Nachlasses bekannt war.

Bleibt als Ausweg noch die Nachlassinsolvenz, die beim Amtsgericht beantragt werden kann.

Die Gläubiger können sich übrigens nur an Deine Frau, deren Geschwister und die Mutter herantreten, nicht jedoch an deren Ehegatten. Da Deine Frau kein eigenes Einkommen hat, dürfte eine Pfändung o.ä. ins Leere laufen. Allerdings sollte man das Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen, da die Schulden ggf. auch noch in 30 Jahren eingefordert werden können.

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