Uns stellen sich beim Ausfüllen der Formblätter vom Nachlassgericht zur Erbenermittlung einige Fragen:
- Ist ein ungültiger Erbvertrag mit anzugeben (Nach einer erfolgten Ehescheidung soll dieser Erbvertrag keinen Bestand mehr haben -> Ehe wurde beendet)?
- Teilt das Nachlassgericht mit, ob ein Testament vorliegt?
- Sind die leibliche Kinder, bei denen eine Adoption durchgeführt wurde, auch mit anzugeben?
- Gibt das Nachlassgericht Bescheid, sobald die Erben gefunden wurden? Wird ein Kontakt zu den Erben hergestellt?
- Es wird nach den Nachlasswert gefragt. Es existiert aber kein Zugriff auf das Bankkonto (Auszüge wurden vernichtet) des Verstorbenen. Wird beim Nachlasswert eine Schätzung erwartet?
Formblätter vom Nachlassgericht zur Erbenermittlung
18. Mai 2022
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Frage vom 18. Mai 2022 | 14:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Formblätter vom Nachlassgericht zur Erbenermittlung
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