Formulierung im Testament

27. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Formulierung im Testament

Hallo,
habe mit einem Freund eine Auseinandersetzung bezüglich dessen wie ein Testament zu formulieren ist. Deshalb wenden wir uns an Sie.
Ist es richtig, dass man in einem Testament bezüglich der Erben nur angeben sollte wieviel jeder vom ganzen Nachlass erhalten soll. Etwa in der Form: Als meine Erben setzte ich Herrn X zu 50%, Herrn Y zu 30% und Herrn Z zu 20 % ein. Also keinerlei Angaben voraus der Nachlass besteht, was nach Meinung meines Freundes geschehen müsste. Die Prozente beziehen sich eben auf Alles was zum Zeitpunkt des Todes eben vorhanden sein wird. Was da sein wird, werden die Erben gemeinsam oder einer von ihnen im Erbfall auflisten müssen.
Bei einem Vermächtnis ist das ganz anders. Dort müssen die einzelnen Gegenstände genau benannt werden. Also: " als Vermächtnis soll Frau A meinen gesamten Schmuck erhalten" ist nicht sehr gut. Besser oder gar zwingend notwendig ist es ,,als Vermächtnis soll Frau A meine Broche B, meine Uhr C, meine Ringe D, E und F sowie meine Halsketten G, H und I erhalten". Ist dies richtig oder hat jemand einen Vorschlag, wo man dazu etwas nachlesen könnte?
Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8468 Beiträge, 4624x hilfreich)

#Ist es richtig, dass man in einem Testament bezüglich der Erben nur angeben sollte wieviel jeder vom ganzen Nachlass erhalten soll. Etwa in der Form: Als meine Erben setzte ich Herrn X zu 50%, Herrn Y zu 30% und Herrn Z zu 20 % ein. Also keinerlei Angaben voraus der Nachlass besteht, was nach Meinung meines Freundes geschehen müsste.#
Es genügt, die prozentualen Anteile aufzulisten, da zum Zeitpunkt der Testamentserstellung gar nicht bekannt ist, aus was der Nachlass zum Zeitpunkt des Todes besteht.

#Dort müssen die einzelnen Gegenstände genau benannt werden. Also: " als Vermächtnis soll Frau A meinen gesamten Schmuck erhalten" ist nicht sehr gut.#
Wenn diese den gesamten Schmuck erhalten soll, ist dagegen nichts einzuwenden.

Man könnte sich auch bei einem Notar beraten lassen!

#habe mit einem Freund eine Auseinandersetzung bezüglich dessen wie ein Testament zu formulieren ist.#
Ich gehe davon aus, dass du nicht verheiratet bist, ihr könnt somit kein gemeinschaftliches Testament errichten, sondern nur zwei Einzeltestamente oder einen notariellen Erbvertrag.



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Man sollte ein Testament so verfassen, dass der gesamte Nachlass verteilt wird. Das kann man z.B. mit Prozentagaben machen. Alternativ kann man auch angeben, dass Person A die Gegenstände X, Y und Z erhält und Person B den übrigen Nachlass.

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#3
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Für cruncc1: Mit dem Freund trinke ich gelegentlich ein Bier. Ich bin mit ihm nicht verheiratet und auch sonst haben wir keine Liebesbeziehung.
hh schrieb: "Alternativ kann man auch angeben, dass Person A die Gegenstände X, Y und Z erhält und Person B den übrigen Nachlass.". Ich bin der Meinung, dass bei einer solchen Formulierung B Alleinerbe wäre, während A die Gegenstände X, Y und Z als Vermächtnis bekommen würde. Irre ich da?

Meine Frage ist eigentlich: braucht man eine ziemlich genaue Auflistung des Nachlasses, wenn man nur vererben möchte?

Danke.
:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

quote:
Ich bin der Meinung, dass bei einer solchen Formulierung B Alleinerbe wäre, während A die Gegenstände X, Y und Z als Vermächtnis bekommen würde. Irre ich da?


Wenn nicht klar formuliert wurde, ob A Erbe wird oder ein Vermächtnis erhalten soll, dann kann A auch dann Erbe werden, wenn die genannten Gegenstände einen wesentlichen Teil des Nachlasses ausmachen. Klassischer Fall ist, dass einer der Gegenstände eine Immobilie ist.
Beispiel: Mein Sohn erhält Haus und Auto und meine Tochter erhält den übrigen Nachlass.
In diesem Fall sind beide Kinder Erben geworden.

quote:
Meine Frage ist eigentlich: braucht man eine ziemlich genaue Auflistung des Nachlasses, wenn man nur vererben möchte?


Nein, da auch eine Nachlassregelung mit Prozentanteilen möglich ist, benötigt man für die Erstellung des Tesamentes gar keine Auflistung des Nachlases. Bei einem notariellen Testament benötigt der Notar für der Berechnung seiner Gebühren allerdings den Wert des Nachlasses.

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#5
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Herzlichen Dank an hh.
Habe wieder etwas dazugelernt. Die Antwort befriedigt uns vollkommen, meinen Freund und mich.

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#6
 Von 
dirk_kf
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Das solltet Ihr noch wissen:
Es ist zwar einfach und gültig mit den bloßen Prozentangaben, jedoch gehört dann jeder vererbte Gegenstand allen Erben gemeinsam, und das schafft oft nachher Konflikt unter den Erben, weil man sich über jede Kleinigkeit abstimmen muß. Wenn es zum Beispiel um ein Haus geht (klassischer Problemfall), dann müssen alle Miterben sich jedesmal beraten und abstimmen, wenn z.B. eine Mieterhöhung (wie hoch) oder eine Reparatur oder Verschönerung (in welcher Ausführung) ansteht, und so weiter und so fort, und es muß sich stets zumindest eine Mehrheit von über 50% der Erbanteile für eine konkrete Maßnahme finden. Und das ist oft das Problem der Erbengemeinschaft.
Mit einer klaren Aufteilung des Besitzes im Testament wird das vermieden, weil dann keiner dem anderen in seinen Teil hineinreden kann. Allerdings kann man ein Haus schlecht aufteilen, und wenn es einer allein vererbt bekommt, ist dieser in der Regel dadurch bei weitem der Haupterbe, was der Vererbende vielleicht auch nicht machen will. Außerdem, falls dabei ein Kind oder die Witwe / der Witwer leer oder schwach ausgeht, dann können diese einen beträchtlichen Geldbetrag (je nach Wert des Hauses) vom Hauserben als ihr Pflichtteil einfordern. Und vielleicht muß der dann, um zahlen zu können, das Haus verkaufen.

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