Hallo, ich habe folgende Frage:
Ein Erblasser hat vor einigen Jahren ein Testament verfasst. Hier wurde seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt.
Der Erblasser ist zwischenzeitlich verstorben - die Ehefrau hat alles geerbt (u.a. ein Einfamilienhaus, in dem sie auch weiter lebt).
Das Testament besagt, dass nach dem Tod der Ehefrau der erstgeborene Enkel das EFH erbt, die 3 Söhne des Erblassers und seiner Frau den Pflichtteil bekommen., 2 weitere Enkel teilen sich das noch vorhandene Barvermögen.
Kann die Ehefrau das Testament jetzt ändern? Es handelt sich ja nicht um ein Berliner Testament, denn es wurde ja nicht von beiden Eheleuten verfasst.
Wenn das Testament durch die noch lebende Ehefrau nicht geändert werden kann, handelt es sich hier dann ganz klassisch um eine Erbengemeinschaft, obwohl genau festgelegt ist, wer was bekommt?
Vielen Dank!
Frage i. B. auf Änderung eines Testaments
30. August 2023
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Frage vom 30. August 2023 | 11:03
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 9x hilfreich)
Frage i. B. auf Änderung eines Testaments
#1
Antwort vom 30. August 2023 | 13:06
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat :Kann die Ehefrau das Testament jetzt ändern?
Die Ehefrau kann jederzeit ein eigenes Testament verfassen und über ihr eigenes Vermögen frei verfügen.
Maßgeblich ist der genaue Wortlaut des Testaments. Es muss zunächst geklärt werden, ob die Ehefrau tatsächlich Alleinerbin ist oder ob Vor-/Nacherbfolge angeordnet wurde. Das sollte ein Fachmann prüfen.
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