Frage zu Erbe und Pflichteil

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Subenhara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Erbe und Pflichteil

Hallo,
folgende Situation:

Der Mann hat nicht mehr lange zu leben auf Grund einer schweren Krankheit. Nun soll vorab geklärt werden wie es danach weitergeht.

Es geht um ein Haus welches in der Ehe gekauft wurde. Im Grundbuch steht nur die Frau, der Kredit läuft wahrscheinlich auf beide. Das Haus ist noch nicht abbezahlt, soll aber gehalten werden.

Wie wird das Haus für die Erbmasse nun bewertet bzw gehört es überhaupt dazu wenn die Frau im Grundbuch steht?

Außerdem gibt es ein drittes Kind (neben den ehelichen Kindern). Zu diesem Kind besteht kein Kontakt, es wurde die Vaterschaft aber anerkannt (vor ca 30 Jahren).

Wird das Kind automatisch vom Tod informiert oder muss es sich selbst melden um Anspruch zu erlangen?
Wie lange hat das Kind Anspruch auf den Pflichteil?

Wer kann mir hier weiterhelfen oder mir Seiten empfehlen wo dies nachzulesen ist?
Danke

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Meines Erachtens fällt das Haus nicht in die Erbmasse
denn es ist Eigentum der Frau.
Der Anspruch des Sohnes verjährt nach 3 Jahren ab dem Tag
an dem er vom tod seines Vaters erfährt.
Er kann dann ein Nachlassverzeichnis verlangen.

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#3
 Von 
Subenhara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man das irgendwo nachlesen?
Ich habe schon einiges gefunden aber das Detail mit dem Haus nicht.

Ich habe noch eine andere Frage:
Wenn das Haus nicht zur Debatte steht, geht es nur um eine kleine Summe auf einem Konto und ein Auto.
Könnte man dieses Geld nun noch verschieben und das Auto verkaufen?
Oder kann dies im Nachhinein negativ ausgelegt werden, da ja mit dem Tod zu rechnen ist?
Ziel ist die Erbmasse so gering wie möglich zu bekommen.

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Im Grundbuch steht nur die Frau, der Kredit läuft wahrscheinlich auf beide.

Das hörst sich bereits wie ein überschuldeter Nachlass an. Damit würde jeder Erbe die Erbschaft ablehnen. Für die Frau ändert sich nichts, denn Sie haftet gesamtschuldnerisch für den Gesamtbetrag.

Auto überschreiben und Geld ausgeben sollte doch kein Problem sein. Zu Lebzeiten kann man machen was man will.

Es gibt keine automatische Erbeninfo. Wenn nichts mehr da ist, ist eine Info wegen Erbausschlagung umso sinnvoller, sonst geht der Ärger 5 Jahre später los.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
der Kredit läuft wahrscheinlich auf beide.


Das Wort "wahrscheinlich" ist mir in diesem Zusammenhang völlig unklar. Man muss doch wissen, ob man mehrere hunderttausend Euro Schulden hat oder nicht ?!

Und wieso nimmt der Mann einen Kredit für ein Haus auf, welches ihm gar nicht gehört??

Bevor hier weiter spekuliert wird, sollte der Fragesteller vielleicht erstmal seine persönliche Situation analysieren und dann die tatsächlichen falten präsentieren.

1. Wer haftet für den Kredit?
2. Wieviel ist von dem Kredit noch offen?
3. Ist der Kredit durch dieses Haus abgesichert oder irgendwie anders?



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"justice"

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